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KRANKE KASSE, GESUNDE LEISTUNG.

Du möchtest wissen, was die KRANKE KASSE für dich tun kann? Hier findest du alle Leistungen, von A bis Z alphabetisch sortiert (auch zum Anhören; beinahe aufregender als der Arzt erlaubt).

Falls du vom “Kohle statt Schnickschnack”-Tarif profitierst, müssen wir bei folgenden Leistungen passen: Fahrkosten (mit Ausnahme von Rettungsfahrten), ambulante Badekuren, Mutter/Vater-Kind-Kuren, Haushaltshilfe, Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, oder Massagen). Aber du hast trotzdem Anspruch auf die erhöhten Präventionszuschüsse

Viel Spaß beim Lesen oder Anhören. Solltest du danach noch Fragen haben, ist unser Fernmeldewesen (z.B. per Telefon, Email oder Skype) für dich da.

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unsere vorteile

9 gesunde Vorteile auf einen Blick.

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Ärztliche Behandlung

Probieren statt Kosten

Unser Patient lebt gut: Als KRANKE KASSE Versicherter bekommst du fast alle Arztkosten bezahlt. Wir übernehmen komplett die Kosten für alle hierzulande wissenschaftlich anerkannten Behandlungsmethoden. Wähl einfach unter den zugelassenen Ärzten die aus, zu denen du gehen möchtest. Dabei kannst du nach vollkommen subjektiven Kriterien (Aussehen, Praxiseinrichtung, Getränkeauswahl) vorgehen. Wenn du eine Überweisung hast, kannst du außerdem von bestimmten Krankenhausärzten oder Universitäts- bzw. Polikliniken behandelt werden. Tolle Extras gibt’s obendrein: So kannst Du dir auch andere Gesundheitsleistungen wie Krankengymnastik, Ergotherapie, Psychotherapie verordnen lassen.
Es genügt, wenn du zum Arzttermin die Krankenversichertenkarte mitbringst, die Schachtel Pralinen kannst du weglassen. Versicherte ab 18 Jahren müssen pro Quartal für jeden Erstbesuch eines Vertragsarztes oder Psychotherapeuten Praxisgebühr zahlen, wenn sie keine Überweisung haben. Außer bei Schutzimpfungen und bei Gesundheitsuntersuchungen. Falls du schon eine eigene Familie hast, die du behalten willst, kannst du sie natürlich mitversichern.
Link „Aktuelle Daten und Zuzahlungen“
Kinder unter 18 Jahren müssen nichts zuzahlen, außer bei kieferorthopädischer Behandlung, Zahnersatz und Fahrkosten.


 
Akupunktur

Achtung, Stichtag

Das Knie tut ständig weh - und der Rücken auch? Lass stecken: Die KRANKE KASSE übernimmt auch Kosten für Akupunkturbehandlungen. Die mit uns zusammen arbeitenden Ärzte in deiner Nähe erfährst du über das CITYMED-Gesundheitstelefon (0800) 463 66 33 (kostenfrei). Die Abrechnung läuft direkt über deine Krankenversicherungskarte.


 
Ambulantes Operieren

Auf und zu und ab nach Haus

Krankenhaus ist Horror? Vermummte Ärzte, heulende Menschen, sadistische Krankenschwestern? Lass dich doch ambulant in einer speziell dafür eingerichteten Praxis operieren. Die KRANKE KASSE hat mit zahlreichen regionalen kassenärztlichen Vereinigungen Operationen festgelegt, die nicht im Krankenhaus stattfinden müssen. Ob überhaupt eine Operation vorgenommen werden sollte, entscheidet übrigens dein behandelnder Arzt mit dir.


 
Ambulante Leistungen am Kurort

Kurlaub statt Kurzurlaub

Wenn ärztliche Leistungen an deinem Wohnort nicht mehr reichen, kann die KRANKE KASSE medizinisch erforderliche ambulante Vorsorgeleistungen in von uns anerkannten Kurorten ermöglichen. Das heißt, es geht eher nach Bad Sooden als nach Barbados. Dafür zahlen wir den höchstmöglichen Tageszuschuss von 13€.

Aktuelle Daten und Zuzahlungen


 
Arznei- und Verbandmittel

Von aufgeputscht bis zugepflastert

Du brauchst Medikamente und Verbandmittel? Die Auswahl, welches Medikament du nimmst, trifft dein behandelnder Arzt. Dabei kann er nicht einfach irgendwas verschreiben, sondern muss Vorschriften wie z. B. das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten. Die Kosten für diese kassenärztlich verordneten Medikamente und Verbandmittel übernimmt die KRANKE KASSE. Du musst nur die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen leisten.
Zusätzlich zu diesen Zuzahlungen kann in seltenen Fällen noch eine weitere Eigenbeteiligung hinzukommen, wenn für ein Arzneimittel ein so genannter Festbetrag gilt. In jedem Fall zahlst du nicht mehr, als das Arzneimittel tatsächlich kostet.
Die KRANKE KASSE erstattet keine Arzneimittel, die nicht auf Kassenrezept verordnet und deshalb auf Privatrezept verschrieben werden. Wir informieren dich gerne über weitere Einzelheiten.
Gut zu wissen: Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von den Zuzahlungen komplett befreit.

Aktuelle Daten und Zuzahlungen


 
Zuzahlungsfreie Arzneimittel

Kein Placebo, trotzdem kostenlos

Vorsicht, jetzt kommt Bürokratendeutsch: Ab 1. Juli 2006 ist das „Gesetz für mehr Wirtschaftlichkeit bei der Arzneimittelversorgung von Patienten“ in Kraft getreten. Klingt merkwürdig, ist aber ziemlich gut für dich: Denn ab jetzt brauchst du für einige besonders günstige Medikamente, die der Arzt dir verschrieben hat, nichts zuzahlen. Du kannst bis zu 10€ pro Medikament sparen.
Wichtig für dich:
  • Es ändert sich nichts an der Qualität der Arzneimittelversorgung, die du durch die KRANKE KASSE bekommst.
  • Arzneimittel, die bestimmte Wirkstoffe enthalten und deren Preise 30 % und mehr unter der vertraglich festgelegten Höchstgrenze liegen, können jetzt von der Zuzahlung befreit werden. Dadurch kannst du preisgünstige Arzneimittel ohne Zuzahlung erhalten. Im Klartext: Du solltest bei deinem Arzt auf die Verschreibung eines solchen preisgünstigen Mittels bestehen.
  • Dein Arzt sollte dich darüber informieren, wenn er ein Arzneimittel verschreiben will, bei dem du zuzahlen musst. Frag in einem solchen Fall, am besten sofort, ob es ein günstigeres Präparat gibt. Du glaubst, preiswert ist Humbug und willst lieber ein Arzneimittel nehmen, dessen Preis über dem zuzahlungsfreien Betrag liegt? Dann musst du die Differenz selbst zahlen. Auch dann, wenn du sonst von Zuzahlungen befreit bist.


Aktuelle Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel


 
Auslands-Impfschutzberatung

Alles über die Malariamücke und ihre Freunde

Keine Ahnung, wer HEP B. ist? Unter der kostenlosen Hotline 0800 463 66 33 kannst du 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr mit deinem KRANKE KASSE Service über deine Urlaubspläne plaudern: Unser Team gibt dir zu allen Krankheiten in sämtlichen Ländern fachkundige Auskunft.

CITYMED Gesundheitstelefon


 
Auslands-Krankenschein (Europäische Versichertenkarte EHIC)

Kranke Typen im Ausland

Ganz neu, ganz praktisch: Zu deiner KRANKEN KASSE Versichertenkarte kannst du jetzt die Europäische Versichertenkarte EHIC (European Health Insurance Card) bekommen. Damit hast du eine Krankenversichertenkarte für die Behandlung in Deutschland und die EHIC für die Behandlung im Ausland. Die EHIC ersetzt den bisherigen Auslandskrankenschein und kann EU-weit, in der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen verwendet werden.
Der Vorteil der EHIC: Bisher musste man umständlichmit dem Auslandskrankenschein zu einer Krankenkasse im Urlaubsort, die dann einen Behandlungsschein ausstellte. Erst danach konnte man vom Arzt behandelt werden. Die EHIC kannst du im Ausland einfach beim Arzt oder im Krankenhaus vorlegen.
Die EHIC ist im Ausland gültig für alle medizinisch notwendigen Behandlungen, z. B. bei einem gebrochenen Bein, einem kranken Zahn oder einem Virus. Auch die fortlaufende Versorgung bei schweren chronischen Krankheiten ist darüber abgedeckt. Sie gilt ausdrücklich nicht, wenn du dich bewusst für eine Behandlung im EU-Ausland anstatt in Deutschland entscheidest. Sorry, keine Beauty-OPs in Polen.



KRANKEN KASSE Versichertenkarte
 
Auslands-Krankenversicherung

Bei Reisen zu den Salmonellen

Schlimme Diarrhöe auf Teneriffa? Der KRANKE KASSE Versicherungsschutz gilt auch bei Reisen in Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Die EHIC kannst du in folgenden Ländern verwenden:
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Großbritannien
  • Irland
  • Island
  • Italien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Mazedonien
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Schweiz
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Zypern


Die EHIC ist nicht gültig in:
  • Bosnien-Herzegowina
  • Kroatien
  • Serbien-Montenegro
  • Türkei
  • Tunesien


Für diese Länder gibt es nach wie vor eigene Anspruchsausweise, die du bei der KRANKEN KASSE anfordern kannst.
Auf Reisen innerhalb Deutschlands genügt es, wenn du deine Krankenversichertenkarte mitnimmst.
Wichtig: Höhe und Umfang der Leistungen richten sich nach den Vorschriften des Gastlandes. Informationen zu den einzelnen Ländern findest du auch unter www.dvka.de.

Ausnahmen
Beim Arztbesuch in Großbritannien reicht es, wenn du deinen Personalausweis oder Reisepass vorlegst.

Hier gilt der Versicherungsschutz nicht
Du reist in Länder, mit denen keine Sozialversicherungsabkommen bestehen (z. B. USA, Thailand)? In diesen Ländern darfst du einfach nicht krank werden. Ansonsten sind Krankheitskosten selbst zu zahlen. In dem Fall bestimmt weder verkehrt, noch teuer: Die zusätzliche private Auslands-Krankenversicherung.

Rücktransport
Egal, ob du in Ländern mit oder ohne Sozialversicherungs-Abkommen krank wirst: Rücktransportkosten können nicht übernommen werden. Auch hier können wir die eine zusätzliche private Auslands-Krankenversicherung wärmstens empfehlen.

Auslands-Notruf
Aiuto, urgence, xiézhù
Was hieß noch Hals- und Beinbruch auf Spanisch? Ein besonderer Service für KRANKE KASSE Versicherte ist der KRANKE KASSE-Auslands-Notruf - +49 (0180) 463 66 33. Da sagen wir dir auch, wo es deutsch- oder englischsprachige Ärzte an deinem Urlaubsort gibt.


 
Befreiung von Zuzahlungen

Gratisleistungen für Härtefälle

Gut für dein Konto: Versicherte sollen finanziell nicht geschröpft werden.
Falls die Zuzahlungen zu ärztlichen Leistungen deine Belastungsgrenze übersteigen, erstattet die KRANKE KASSE diese Zahlungen. Aber was ist diese Grenze? Festgesetzt ist eine einheitliche Belastungsgrenze von 2 % deiner jährlichen Bruttoeinnahmen. Bei einer schweren chronischen Erkrankung verringert sich die individuelle Belastungsgrenze auf 1 % der Bruttoeinnahmen. Darüber hinausgehende Belastungen durch geleistete Zuzahlungen werden dir erstattet.
Sobald du mit den gesetzlichen Zuzahlungen die Belastungsgrenze im laufenden Jahr erreicht hast, prüft die KRANKE KASSE, ob du für den Rest des Jahres von Zuzahlungen befreit wirst.


 
Behandlunsfehler

Geröngt, gepfuscht?

Du vermutest, dass man bei dir OP-Besteck im Bauch vergessen hat? Die KRANKE KASSE lässt dich nicht allein. Behandlungsfehler können leider passieren: bei falscher Diagnose, bei unsachgemäßer Behandlung oder bei nicht fachgerechter Operation. Bei Nachweis dieses Fehlers besteht ein Anspruch auf Schadenersatz und eventuell Schmerzensgeld. Ab da wird’s aber oft schwierig: Oft soll der Fehler vom Patienten erst einmal bewiesen werden. Als Betroffener hast du meist große Probleme, zu deinem Recht zu kommen. Die KRANKE KASSE macht sich stark für deine berechtigten Ansprüche.
Weitere Informationen gibt dir unser Serviceteam unter Telefon (030) 88 95-2713 oder (040) 298 08-2713 undTelefon (030) 88 95-2717 oder (040) 298 08-2717.


 
Behandlungsprogramm für chronisch Kranke

Von wegen chronisch allein gelassen

Wenn du mit wirklich schweren Krankheiten zu kämpfen hast, bietet die KRANKE KASSE ein neues Gesundheitsprogramm an. Dies gilt für Menschen mit Diabetes mellitus Typ 2 (Zuckerkrankheit), Brustkrebs, Koronare Herzkrankheit (KHK) und Asthma bronchiale (COPD). Zusammen mit dem behandelnden Arzt unterstützt die KRANKE KASSE dich hier als chronisch Kranken.
Die aktive Teilnahme am Behandlungsprogramm BKK/MedPlus belohnen wir mit einem jährlichen Bonus in Höhe von 50€. Bei gleichzeitiger Teilnahme an mehreren Behandlungsprogrammen(also z.B. dem Diabetesprogramm und dem KHK-Programm) gibt es den Bonus allerdings nur einmal.
Bei Fragen erreichst du uns unter der kostenlosen Service-Hotline (0800) 106 04 00

BKK MedPlus


 
Brillen und Kontaktlisten

Hoch die Gläser!

Glasbausteine vor den Augen? Für Versicherte unter 18 Jahren zahlt die KRANKE KASSE Brillengläser im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge. Die Kosten der Brillenfassung werden nicht übernommen. Da heißt es dann selbst basteln, wenn du wirklich sparen willst.
Sollte es medizinisch notwendig sein, übernehmen wir die Kosten für Kontaktlinsen. Auch hier gelten die gesetzlichen Höchstgrenzen.


 
Bonussystem

Bares Geld für Vorsorgeaktivitäten.

Das KRANKE KASSE-Bonusprogramm zahlt sich für dich gleich doppelt aus: für die Gesundheit und den Geldbeutel. Die KRANKE KASSE zahlt nämlich landesweit einen der höchsten Boni für Vorsorgeaktivitäten. Für jedes Mitglied bis zu 290€. Paare oder Singles mit Kindern kommen sogar auf einen deutlich höheren Bonus (trotzdem nicht gleich die Familienplanung überstürzen).

So einfach gibt’s Bares für Vorsorgeaktivitäten:

Jeder Versicherte ab 18 Jahren erhält einen eigenen Bonuspass. Darin können neben dem Ehepartner bis zu vier mitversicherte Kinder eingetragen werden (ab fünf Kindern gibt’s einfach ein zweites Bonusheft). Im Bonuspass werden alle Aktivitäten vermerkt. Sobald die BASIS-Aktivitäten erfüllt sind und alle gewünschten ZUSATZ-Aktivitäten durchgeführt wurden, wird der Bonus ausgezahlt. Direkt auf dein Konto.

Für diese Aktivitäten gibt’s Kohle:

BASIS Bonus (Pflicht)
Zahnvorsorge (jährlich ab 18 Jahren) 30 €
Krebsvorsorge
(jährlich für Frauen ab 20 Jahren, für Männer ab 45 Jahren)
30 €
Gesundheits-Check-up durchgeführt
(alle zwei Jahre ab 35 Jahren)
30 €
ZUSATZ Bonus
Nichtraucher (seit mind. sechs Monaten) 30 €
BMI (Body Mass Index) zwischen 19 und 25
(Frauen 19-24, Männer 20-25)
30 €
Seh- oder Hörtest 20 €
Körpermessung
(z. B. Blutdruck, Körperfett- oder Blutzucker-Analyse)
20 €
Präventions-Kurs
(Bewegung, Stress, Suchmittel-konsum, Ernährung)
20 €
Aktiv im Sportverein/Fitness-Studio 20 €
Aktueller Impfschutz 20 €
Sportabzeichen erworben 20 €
Teilnahme Sportveranstaltung 20 €
GESAMT Bonus 290 €
FAMILIEN Bonus (nur für mitversicherte Kinder)
U1 bis U9 sowie J1 jeweils 20 €
Zahnärztliche Vorsorge-untersuchung
bis einschl. 6. Lebensjahr
20 €
Ein Beispiel:
Ein Ehepaar hat drei Kinder. Alex 2, Leonie 3 und Jan 5 Jahre alt. Alle empfohlenen Aktivitäten wurden durchgeführt. Die Familie erhält eine Bonuszahlung von über 700€.

Alles klar? Dann ab aufs Laufband und zum Gesundheits-Check. Denn: besser jetzt ein voller Bonuspass, als später ein Bypass. Und den schickst du an folgende Adresse (den Bonuspass natürlich):

Bonuszentrale CITY BKK
Postfach 16 02 35
60065 Frankfurt.


 
Beitragserstattung

Smiles and More

Du kannst Elche mit den Zähnen erlegen, bist einfach immer gesund und nimmst die Leistungen* der KRANKEN KASSE gar nicht in Anspruch? Dann belohnen wir dich mit Beitragserstattung.
Die Handhabung ist einfach: Du bekommst 1/12 des gesamten Jahresbeitrages (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) als Prämie, wenn du und gegebenenfalls deine mitversicherten Angehörigen
  • im Kalenderjahr, in dem der SMILE-Tarif gewählt wurde, länger als 3 Monate bei der KRANKEN KASSE versichert waren
  • im jeweiligen Kalenderjahr keine Leistungen* in Anspruch genommen haben
  • den Tarif bis spätestens 30.06. des laufenden Jahres gewählt haben.

* Diese Leistungen kannst du trotzdem immer nutzen: Prävention und Selbsthilfe, Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen, medizinische Vorsorgeleistungen (ohne ambulante Leistungen in anerkannten Kurorten), Gesundheitsuntersuchungen und Leistungen für Kinder unter 18.
SMILE-Tarif Vorteilsrechner
Jahresbruttogehalt (in vollen €)
Beitragssatz (Für Mitglieder, die einen Anspruch auf Krankengeld haben 15,5 %. Für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben 14,9 %.)

Jahresbeitragsbemessungsgrenze:
Deine Bemessungsgrundlage:
Deine Prämie
(wenn du keine Leistungen beanspruchst)
Beispiel:
Dein Jahresbeitrag beträgt 4650,00€ und Du entscheidest dich am 15.06. für den SMILE-Tarif „Beitragserstattung“. Der Tarif tritt am 01.07. in Kraft. Du und deine mitversicherten Angehörigen nehmen im laufenden Kalenderjahr keine Leistungen* der KRANKEN KASSE in Anspruch. Dafür erhältst du nach Ablauf des Kalenderjahres 1/12 deines Jahresbeitrages – also 387,50€ (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) – als Prämie von uns.
Hinweise: Bitte beachte, dass du mit einem SMILE-Tarif 3 Jahre an uns gebunden bist. Für den Tarif ist keine gesonderte Kündigung erforderlich (endet automatisch). Es gibt ein Sonderkündigungsrecht in bestimmten Fällen, z. B. bei Arbeitslosigkeit oder wenn die Kasse das Programm ändert.
Den SMILE-Tarif „Beitragserstattung“ können alle Mitglieder wählen, außer
  • wenn sie gleichzeitig den SMILE-Tarif Selbstbehalt wählen.
  • wenn ihre Beiträge vollständig von Dritten getragen werden (gilt z. B. bei Empfängern von Arbeitslosengeld II).

Wir beraten dich gern dazu: Tel. (030) 8895-3629.


 
Eltern-Hotline 0800-463 66 44

Wo ist oben, wo ist unten, wo ist die Stummtaste?

Ruft uns an! Als Eltern könnt ihr hier rund um die Uhr Fragen stellen: zu Kinderimpfungen, Schreibabys, Vorsorgeuntersuchungen, Ernährung und anderen Kinderthemen, die euch so beschäftigen.
Bei unserem Service sind rund um die Uhr unabhängige Ärzte und medizinisch geschultes Personal am Hörer. Ihr erhaltet auch bei vielleicht ganz banalen Fragen des Eltern-Alltags Hilfe.
Die Ärzte und das medizinische Personal vom Elterntelefon sind natürlich keine Telefonheiler und können keine Erkrankungen über das Telefon diagnostizieren oder behandeln. Das Informationsgespräch ersetzt nicht einen notwendigen Arztbesuch! Aber es ergänzt ihn und ihr könnt wichtige Basisinformationen bekommen.
Weitere Informationen findet ihr hier: CITYMED Eltern-Telefon


 
(Europäische Versichertenkarte EHIC) siehe Auslands-Krankenschein




 
Fahrkosten

Mit Taxis zur Praxis

Ausflüge in den Zoo bezahlen wir zwar nicht. Aber Fahrkosten, die aus zwingenden medizinischen Gründen im Zusammenhang mit KRANKE KASSE Leistungen notwendig sind. Unter Berücksichtigung der Eigenbeteiligung (siehe Übersicht: "Aktuelle Daten und Zuzahlungen") werden übernommen:
  • alle notwendigen Fahrten zum Krankenhaus und zurück mit dem preiswertesten Verkehrsmittel
  • Rettungsfahrten zum Krankenhaus auch dann, wenn sich herausstellt, dass eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist
  • alle Fahrten (z. B. auch zum Arzt), bei denen ein Krankenwagen notwendig ist
  • Fahrten zu einer ambulanten Behandlung / Operation im Krankenhaus, wenn dadurch eine sonst notwendige voll- oder teilstationäre Behandlung überflüssig wird
Fahrten zu einer ambulanten Behandlung müssen vorher von der KRANKEN KASSE genehmigt werden.
Egal ob Kettcar oder Käfer: Wenn du ein eigenes Fahrzeug benutzt, kann für jeden Kilometer eine Wegstrecken-Entschädigung berücksichtigt werden. Die Kilometerpauschale beträgt zurzeit immerhin 0,20€.

Aufgepasst: Beim “Kohle statt Schnickschnack”-Tarif übernehmen wir keine Fahrkosten (Rettungsfahrten aber natürlich schon).


 
Familienplanung

Nie mehr Zufallstreffer

Da sich die Deutschen wieder vermehren, gehören zu den KRANKE KASSE Leistungen auch: Kostenübernahme für Verhütung sowie Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch, sofern sie legal sind.
Verhütung
Die KRANKE KASSE übernimmt Kosten für ärztliche Beratung, Untersuchung und Verordnung von Verhütungsmitteln. Für Frauen bis zum 20. Geburtstag erstattet die KRANKE KASSE die Kosten für die Pille und Spirale, soweit ärztlich verordnet.
Künstliche Befruchtung
Hello, Angelina: Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich die KRANKE KASSE an den Kosten einer künstlichen Befruchtung mit 50%. Nähere Auskünfte erteilen wir gerne.
Sterilisation/Abtreibung
Notwendige Krankenhausaufenthalte im Zusammenhang mit einem legalen Schwangerschaftsabbruch bezahlt die KRANKE KASSE. Natürlich auch die ärztliche Beratung davor. Bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation gewährt die KRANKE KASSE Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.


 
Familienversicherung

Für die Sippe bei Grippe

Alles fit im Minivan: Du und deine Familie erhalten bei der KRANKEN KASSE optimalen Versicherungsschutz. In unserer Internet-Filiale könnt ihr eure ganze Sippe online anmelden. Ohne einen zusätzlichen Beitrag sind folgende Angehörige versichert:
  • Ehepartner
  • Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (im Volksmund ist das die „Homo-Ehe“)
  • Kinder, die weder Beruf noch Ausbildung nachgehen, bis 23 Jahre.
  • Kinder bis 25, die nicht berufstätig, sondern in Ausbildung, Studium, Wehr-/Zivildienst oder einem freiwilligem sozialen Jahr sind, in dem sie kein Taschengeld oder Sachbezüge erhalten. Bei Kindern, die Wehr- oder Zivildienst leisten, wird die Altersgrenze nochmal angehoben.
  • Kinder ohne Altersbegrenzung, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht selbst für ihren Unterhalt aufkommen können
  • Stief- und Enkelkinder, die überwiegend vom Mitglied versorgt werden.
  • Pflegekinder
Wichtige Voraussetzung für die Versicherung: Das regelmäßige Einkommen des Familien-Angehörigen beträgt monatlich weniger als 400€ bei so genannter „geringfügiger Beschäftigung“. Bei allen anderen Einkünften weniger als 355€. Das sind z.B. Mieteinkünfte und Erbschaften. Der Wohnsitz oder Haupt-Aufenthaltsort muss in Deutschland sein.
Die KRANKE KASSE kann auch als Familienversicherung gewählt werden, wenn die Elternteile bei verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen versichert sind. Eine freiwillige Versicherung für Kinder ist möglich, wenn ein Elternteil keiner gesetzlichen Krankenkasse angehört.


 
Gesundheitsberatung

Ruf! Uns! An!

Ist ja eigentlich klar: Jeder kann mehr leisten, wenn er fit ist. Und Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste, in diesem Fall der Gesunden. Deshalb hat die KRANKE KASSE eine Hotline eingerichtet, die schon im Vorfeld helfen soll, Krankheiten vorzubeugen.
Unter der kostenlosen Service-Hotline (0800) 463 66 33 bekommst du rund um die Uhr:
  • eine ärztliche Zweitmeinung
  • Auskünfte zu Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten
  • Tipps zu weiteren Behandlungsmöglichkeiten

Wir wissen, wo was los ist: An unserer kostenfreien Hotline (0800) 255 44 33 erfährst du alle Infos zu regelmäßigen Veranstaltungen rund um die Themen Bewegung, Entspannung, Ernährung und Sucht.
Übrigens: Unsere Fachberatung erhältst du neben deutsch auch in anderen Sprachen.


 
Häusliche Krankenpflege

Home sweet Übergangspraxis

Tut uns leid, ging leider nicht für jeden: Anspruch auf häusliche Krankenpflege durch Krankenpfleger, Krankenschwestern oder Mitarbeiter von Sozialstationen besteht nur, wenn keine im Haushalt lebende Person dich pflegen kann. Dann stellt dir dein Arzt eine entsprechende Verordnung aus.
In Berlin und Hamburg herrscht mal wieder Ausnahmezustand: Dort hat die KRANKE KASSE mit einigen Pflegediensten/Sozialstationen einen eigenen Vertrag über häusliche Krankenpflege abgeschlossen. Im Klartext: Nicht alle Pflegedienste/Sozialstationen dürfen dort KRANKE KASSE Versicherte versorgen. Wenn dir dein Arzt häusliche Krankenpflege verordnet, setz dich bitte mit uns in Verbindung. Wir helfen dir gerne bei der Auswahl einer unserer Pflegedienste/Sozialstationen. Keine Sorge, auch da sind die Pfleger und Pflegerinnen super. Los geht’s nach der Zustimmung durch die KRANKE KASSE. Versicherte ab 18 Jahre tragen einen Eigenanteil ("Aktuelle Daten und Zuzahlungen").


 
Haushaltshilfe

Wir lassen niemanden sitzen.

Beide Arme im Gips, mit doppeltem Beinbruch im Bett, du gleichst einer lebensgroßen Gipsstatue und kannst deinen Haushalt nicht schmeißen? Mach dir keine Sorgen - zumindest nicht um den Haushalt. Denn die Kosten für eine Haushaltshilfe gehen auf unsere Rechnung. Voraussetzung ist, dass die Krankheit ärztlich bescheinigt ist und im Haushalt keine weitere Person lebt, die den Haushalt weiterführen kann. Eine Haushaltshilfe wird im Normalfall für längstens 2 Wochen gewährt. Bei besonders schweren Erkrankungen kann die KRANKE KASSE nach Zustimmung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Haushaltshilfe auf insgesamt 4 Wochen verlängern. Nach einer Hausgeburt finanzieren wir dir eine Haushaltshilfe, für bis zu 6 Tage nach der Entbindung (für immerhin bis zu 4 Stunden pro Tag).
Falls im Haushalt ein Kind lebt, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, finanzieren wir eine Haushaltshilfe für bis zu 8 Stunden pro Tag. Dies in folgenden Situationen:
  • während deines Krankenhaus- oder Kuraufenthaltes
  • wenn durch eine ambulante Operation ein stationärer Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt wird
  • soweit eine Schonung nach einem Krankenhausaufenthalt ärztlich verordnet wird

Bitte beachte die aktuellen Zuzahlungsregelungen ("Aktuelle Daten und Zuzahlungen").

Aufgepasst: Beim “Kohle statt Schnickschnack”-Tarif werden Haushaltshilfen nicht von der KRANKEN KASSE übernommen.


 
Heilmittel

Uns sind alle Mittel recht

Vielleicht nicht gerade Räucherstäbchen und Ausdruckstrommeln – aber zum KRANKE KASSE Leistungsangebot gehören auch Behandlungen außerhalb von Klinik und Tabletten: z. B. Krankengymnastik, Massagen, medizinische Bäder (leider keine Sauna), Bewegungs- und Beschäftigungstherapie, Sprach-, Sprech- und Stimmbehandlung. Die Kosten für diese verordneten Heilmittel werden in Höhe der Vertragssätze übernommen. Versicherte ab 18 Jahren tragen einen Eigenanteil ("Aktuelle Daten und Zuzahlungen"). In finanziellen Härtefällen gelten besondere Regelungen.

Aufgepasst: Beim “Kohle statt Schnickschnack”-Tarif werden Heilmittel nicht von der KRANKEN KASSE übernommen.


 
Lebensnotwendige Hilfsmittel

Neues aus dem Ersatzteillager

Die KRANKE KASSE bietet schnellen und kompetenten Service bei der Versorgung mit so genannten Hilfsmitteln. Gemeint sind: Arm- und Beinprothesen, Brustprothesen, Kunstaugen, Kunsthände, orthopädische Schuhe, Krankenfahrstühle, Hörgeräte. Zur Versorgung mit Hilfsmitteln gehören: individuelle Anpassung, nötiges Zubehör, Ausbildung im Gebrauch, notwendige Änderungen, Instandsetzungen und Ersatzbeschaffung unter Beachtung von Mindestgebrauchszeiten.
Die KRANKE KASSE übernimmt alle vertraglich festgelegten Anschaffungskosten. Kosten für Änderungen, spezielle Reparaturen und notwendigen Ersatz ebenfalls.
Solltest du so ein Hilfsmittel benötigen, reich uns bitte einfach die ärztliche Verordnung ein. Gerne informieren wir dich über alle weiteren Einzelheiten.
Versicherte ab 18 Jahren tragen einen Eigenanteil ("Aktuelle Daten und Zuzahlungen").


 
Impfungen

Schluss mit Grippe und dicke Backen machen

Damit nicht alle ständig gepunktet rumlaufen, werden die Kosten für Schutzimpfungen von der KRANKEN KASSE übernommen, wenn diese von der ständigen Impfkommission (STIKO, wir nennen es auch Stichkommission) empfohlen werden. Die hat zum Beispiel Grippe, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln, Wundstarrkrampf, Zeckenenzephalitis, Haemophilus-influenzae-b-Infektion auf ihrer Liste. Privatrechnungen werden wie immer nicht erstattet. Die Abrechnung muss über die Krankenversichertenkarte erfolgen.
Die Empfehlung der ständigen Impfkommission kannst du hier einsehen.
Gerne beraten wir dich, ruf uns einfach an: (0800) 463 66 33


 
Kieferorthopädische Behandlungen

Apropos schief lachen

Dein Name ist Hase? Eine Kieferfehlbildung oder schief stehende Zähne ist nicht gut, aber heutzutage kein großes Thema mehr. Die rechtzeitige kieferorthopädische Behandlung ist absolut ratsam. Damit die Behandlung auch etwas bringt, solltest du bzw. dein Kind die Anleitungen befolgen. Sprich: Klammer so oft tragen und putzen, wie der Arzt sagt, ohne zu schummeln.
Bei abgeschlossener Behandlung einer schweren Gebiss-Funktionseinschränkung trägt die KRANKE KASSE 100% der vertraglich vereinbarten Sätze. Wie schwer deine Gebiss-Funktionseinschränkung ist, sagt dir dein Zahnarzt. Im Rahmen der Behandlung werden zunächst 80% der Kosten übernommen. Hast du sogar 2 Kinder mit schiefen Zähnen, die in Behandlung sind, gibt es 90%.Es wird direkt über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet – du brauchst dich also nicht weiter drum zu kümmern. Die Differenzkosten von 20% bzw. 10% trägt der Versicherte bis zum Abschluss der Behandlung selbst. Danach erstattet die KRANKE KASSE auch diese Kosten. Wird die Behandlung gegen zahnärztlichen Rat abgebrochen, gibt es diese Auszahlung natürlich nicht. Falls der Abschluss der Behandlung objektiv unmöglich ist - weshalb auch immer - zahlt die KRANKE KASSE selbstverständlich die Restkosten zurück.
Ein Anspruch auf kieferorthopädische Behandlung besteht grundsätzlich nur, wenn damit vor dem 18. Geburtstag begonnen wurde. Bei schwerer Kieferanomalie wird die Behandlung auch für Versicherte übernommen, die älter sind.


 
“Kohle statt Schnickschnack”-Tarif

Auf ein paar Leistungen verzichten und jährlich bis zu 300€ sparen.

Mit dem “Kohle statt Schnickschnack”-Tarif verzichtest du auf ein paar (evtl. durchaus verzichtbare) Leistungen und erhältst dafür eine garantierte Prämie zurück. Nämlich 300€ pro Jahr, falls du monatlich mehr als 1600€ brutto verdienst (bei zwölf Gehältern natürlich), oder 20 % des Jahresbeitrags zur Krankenversicherung, falls du weniger verdienst (Beispiel Studenten: 128€ pro Jahr zurück).

Die Zahlung der Prämie erfolgt im Monat März für das abgelaufene Kalenderjahr. Im Gegenzug verzichten du und deine familienversicherten Angehörigen auf folgende Leistungen:
  • Fahrkosten (mit Ausnahme von Rettungsfahrten)
  • ambulante Badekuren
  • Mutter/Vater-Kind-Kuren (Vorsorge und Rehabilitation)
  • Haushaltshilfe
  • Heilmittel (z. B. Krankengymnastik oder Massagen)

Wenn du genannte Leistungen trotzdem in Anspruch nimmst, bezahlst du pro Jahr einen Selbstbehalt von bis zu 600€.

Auf die erhöhten Präventionszuschüsse musst du natürlich nicht verzichten.

Die Kombination von SMILE-Tarifen (Beitragserstattung und Selbstbehalt) und “Kohle statt Schnickschnack”-Tarif ist nicht möglich! Bitte beachte, dass bei der Wahl eines Wahltarifes der Gesetzgeber eine Bindungsdauer von 3 Kalenderjahren vorschreibt.
Her damit!


 
Krankengeld

Alles bekommen. Außer Geldsorgen

Umsichtig, wie wir sind, sorgen wir nicht nur für Gehhilfen, sondern auch für finanzielle Krücken: mit Krankengeld. Du erhältst bei Arbeitsunfähigkeit nach Ende deiner Gehaltsauszahlung das KRANKE KASSE Krankengeld: ohne zeitliche Begrenzung. Für ein und dieselbe Krankheit besteht jedoch Anspruch auf maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Die Leistungsdauer verlängert sich nicht, wenn während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzukommt. Heißt also: Du bekommst nicht länger Krankengeld, weil du auf einmal zu deiner Lungenentzündung noch eine Schuppenflechte bekommst. Das Bruttokrankengeld beträgt 70% des entgangenen Bruttoeinkommens und höchstens 83,13€ pro Tag. Es darf 90% des entgangenen monatlichen Nettogehalts nicht übersteigen. Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld werden bei der Krankengeld-Berechnung berücksichtigt. Insgesamt darf das Krankengeld das zuletzt bezogene Nettogehalt nicht übersteigen: Klingt nach einer doofen Rechenaufgabe, aber wir helfen dir dabei. Das Krankengeld wird pro Kalendertag gezahlt. Volle Kalendermonate werden mit 30 Tagen angesetzt. Vom Krankengeld musst du als Versicherter in der Regel Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zahlen. Hiervon übernimmt die KRANKE KASSE die Hälfte. Bei Krankengeld für Empfänger von Arbeitslosengeld I/II alles.


 
Krankengeld bei der Erkrankung des Kindes

Kindernase läuft, Krankengeld auch

Im Kinderzimmer ist Jammerbucht: Kranke Kinder brauchen besonders viel Pflege. Nicht selten heißt das für dich als Elternteil, dass du nicht arbeiten kannst. Deshalb zahlen wir dir als Ausgleich für den entgangenen Verdienst Krankengeld, solange dein Kind unter 12 Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Voraussetzung ist, dass niemand anderes im Haushalt das Kind versorgen kann. Innerhalb eines Kalenderjahres zahlen wir für jedes Kind maximal 10 Arbeitstage Krankengeld. Bei Alleinerziehenden maximal 20 Arbeitstage. Wenn mehr als 2 Kinder zu unterschiedlichen Zeiten erkranken, kann das Krankengeld maximal 25 Arbeitstage gezahlt werden. Bei Alleinerziehenden maximal 50 Arbeitstage.


 
Krankenhaus-Versorgung

Ab auf die Station

Verdacht auf Schlimmeres? Bei einigen Erkrankungen reichen Arztbesuche und häusliche Krankenpflege nicht. Dann muss man ins Krankenhaus. Ist bei dir ein Krankenhausaufenthalt medizinisch notwendig, übernimmt die KRANKE KASSE die Kosten folgender Krankenhausleistungen: Unterbringung und Verpflegung, ärztliche Behandlung, Operation sowie Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln. Möchtest du Wahlleistungen des Krankenhauses annehmen, z. B. das vegetarische Luxusmenü, Whirlpool und Fangopackungen? Frag bitte vorher dein KRANKE KASSE Serviceteam.
Du bleibst so lange im Krankenhaus, wie es medizinisch notwendig ist. Darüber entscheidet ein Arzt. Innerhalb eines Kalenderjahres leistest du für maximal 28 Tage eine Zuzahlung ("Aktuelle Daten und Zuzahlungen") an das Krankenhaus. Bei Versicherten unter 18 Jahren und bei teilstationärer Behandlung in Tageskliniken muss kein Eigenanteil gezahlt werden. Erfolgt die Krankenhausbehandlung zu Lasten der Berufsgenossenschaft (z. B. bei einem Berufsunfall) oder der Kriegsopferversorgung, muss natürlich auch nichts zugezahlt werden.
Hamburger Extras:
Bei Hamburger Kindern ist eine Verkürzung des Krankenhausaufenthaltes möglich. Die Betreuung zu Hause nach ambulanter Operation leisten dann Kinderkrankenschwestern. Auch nach einem ambulanten oder vorstationären Check betreut geschultes Pflegepersonal.
Mit einem Blasentumor wirst du in Hamburg von den Fachärzten des Allgemeinen Krankenhauses Barmbek betreut. Mit dem haben wir einen Super- Vertrag: Er garantiert dir Unterbringung im 2-Bett-Zimmer, neueste Technik, schmerzfreie Behandlung und einen Krankenhausaufenthalt von maximal 6 Tagen.

Aktuelle Daten und Zuzahlungen


 
Krankentagegeld für Selbstständige und Freiberufler

Keine Kunst: trotzdem lachen.

Du malst. Du singst. Du bist Origamikünstler. Du machst sonst was in Eigenregie – selbstständig oder freiberuflich. Schlechte Nachrichten für dich, wenn du krank wirst: Mit dem neuen Gesundheitsfonds vom 01.01.2009 erhältst du die bisher übliche Krankentagegeld-Zahlung nicht mehr. Aber wir kümmern uns, indem wir dir einen Ausgleich anbieten: den Smile-Tarif für das Krankentagegeld.
Ein faires Angebot, bei dem du deine Krankentagegeld-Zahlung individuell festlegen kannst. Und zwar so: Abhängig von deinem Jahresbrutto-Einkommen wählst du einen unserer Krankentagegeldtarife.
Die Teilnahmebedingungen findest du hier
Bitte beachte, dass bei einem Smile-Tarif eine Bindungsdauer von 3 Kalenderjahren vorgeschrieben ist.
Wir beraten dich dazu gerne: Tel. (030) 8895 -1590, -1591 oder -1592.

Musst du wissen, wenn du Krankentagegeld willst


 
Mutterschaftsgeld

Money for Mami

KRANKE KASSE versicherte Mütter haben auch nach der Geburt noch Geld. Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben:
  • Angestellte in Höhe des Nettoverdienstes, höchstens aber 13€ täglich. Der darüber hinausgehende Betrag wird vom Arbeitgeber übernommen.
  • Andere Versicherte wie Bezieherinnen von Arbeitslosengeld I/II, die Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit haben, bekommen Leistungen in Höhe des Krankengeldes.

Macht euch ein paar nette Wochen: Das Mutterschaftsgeld wird für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung gezahlt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten für 12 Wochen nach der Entbindung. Bei einer Frühgeburt verlängert sich prinzipiell der Anspruch auf 18 Wochen.
Kann das Mutterschaftsgeld für die Zeit vor der Entbindung nicht voll in Anspruch genommen werden, z. B. bei einem Frühchen, verlängert sich die Bezugszeit nach der Entbindung entsprechend.
Erziehungszeit
Solange du Erziehungsgeld bekommstoder in der Elternzeit bist, bleibt der KRANKE KASSE Versicherungsschutz grundsätzlich erhalten.
Versicherungsschutz für dein Baby
Sobald dein Kind geboren ist, ist es beitragsfrei familienversichert, wenn entweder Vater oder Mutter bei der KRANKEN KASSE versichert sind. Bitte füll einfach unseren Antrag auf Familienversicherung aus (auch online in unserer Internet-Filiale möglich). Du bekommst dann sofort für dein Kind eine eigene Krankenversichertenkarte.


 
Mutterschaftshilfe

Wir greifen den Muttis unter die Arme

KRANKE KASSE versicherte Mütter bekommen Mutterschaftshilfe. Und das, ohne zusätzliche Beiträge zu zahlen.
Für folgende Leistungen übernimmt die KRANKE KASSE die Kosten:
  • ärztliche Betreuung und Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft, bei und nach der Geburt
  • Beratung und Aufklärung zur Mundgesundheit für Mutter und Kind
  • Hebammen und deren Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse
  • Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln bei Schwangerschaftsbeschwerden und bei der Entbindung
  • häusliche Krankenpflege
  • Haushaltshilfe
  • Aufenthalt in einer Entbindungsklinik bis zu sechs Tage nach der Geburt, auch längerer bei medizinischer Notwendigkeit.



 
Erweitertes Neugeborenen-Screening

KRANKE KASSE Vorsorge fängt schon ganz früh an, gleich nach der Geburt. Deshalb erstattet die KRANKE KASSE jetzt auch die vollen Kosten für das „Erweiterte Neugeborenen-Screening“.
Das Erweiterte Neugeborenen-Screening soll angeborene Stoffwechselstörungen und Störungen des Hormonsystems bei Neugeborenen erkennen. Diese Störungen sind sehr gefährlich. Durch das Screening wird ein sofortiger Therapiebeginn im Krankheitsfall möglich gemacht.


 
Prävention

Maximale Zuschüsse für Präventionskurse.

Weil sich gerade in jungen Jahren Vorbeugen lohnt, legen wir bei Prävention richtig drauf. Für zertifizierte Kurse zahlen wir 80% (in Geld: bis zu 150€). Dies bis zu vier Mal im Jahr in den Bereichen:

Vollwertige und ausgewogene Ernährung, Gewichtsreduktion, Förderung der Herz-Kreislauf-Funktion oder des Muskel-Skelett-Systems, Verringerung des Genuss- und Suchtmittelmissbrauchs (Nichtraucher-Trainings-Kurse), Stressbewältigung wie autogenes Training, progressive Muskelentspannung u.a..

600€ ist unseres Wissens übrigens einer der höchsten Zuschüsse, den man hierzulande kriegen kann. Gut so. Denn so bleibst du jung, dynamisch und gut aussehend - und ersparst dir Bypass und Fettabsaugen im Alter.

Übrigens profitierst du auch mit dem “Kohle statt Schnickschnack”-Tarif von den vollen Präventionsleistungen.


 
Rehabilitation

Willkommen zurück im Alltag

Nach Unfällen oder Krankheiten unterstützt die KRANKE KASSE dich, wieder ein normales Leben zu leben. Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen sind z. B. physikalische Therapie, Rehabilitationssport, Sprach- und Beschäftigungstherapie.
Sollten ambulante Maßnahmen am Wohnort nicht ausreichen, kann eine ambulante Badekur beantragt werden. Klingt nach deiner Oma, kann aber auch für Jüngere gut sein. Die KRANKE KASSE übernimmt dabei die Kosten der badeärztlichen Behandlung und die verschriebenen Kurmittel (z. B. Massagen, Krankengymnastik, Bestrahlung, Inhalation). Nicht aber Flug und Hotel. Die Kosten für diese Vorsorgemaßnahme werden nur alle drei Jahre übernommen. Für eine Rehabilitation alle 4 Jahre. Gesetzliche Zuzahlungen werden abgezogen (siehe Übersicht: "Aktuelle Daten und Zuzahlungen").
Sollten auch diese ambulanten Maßnahmen nicht ausreichen und ist keine andere Versicherung (z. B. die Renten- oder Unfallversicherung) zuständig, kannst du für eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme auch in eine Vertragsklinik gehen. Die KRANKE KASSE trägt die vollen Kosten -wieder abzüglich der gesetzlichen Zuzahlungen. Die Kosten für die diese Maßnahmen werden nur alle vier Jahre übernommen.
Damit nicht alles immer wieder passiert: Als Ergänzung zur Rehabilitation zahlt die KRANKE KASSE bei chronischen Krankheiten Patientenschulungen. Es wird ein Zuschuss von 80 % (maximal 200,00€) zu den Kosten gewährt. Keinen Zuschuss gibt es bei Schulungen, die mehr als 300€ kosten. Versicherte unter 18 Jahren zahlen keinen Eigenanteil.

Aufgepasst: Beim “Kohle statt Schnickschnack”-Tarif übernehmen wir keine ambulanten Badekuren.

Aktuelle Daten und Zuzahlungen


 
Selbsthilfe

Wir basteln uns einen Handystrahlen-Schutzanzug

Die KRANKE KASSE fördert durch Zuschüsse nicht-tantrische Selbsthilfegruppen und Kontaktstellen, die sich Prävention und Rehabilitation der Versicherten zum Ziel gesetzt haben. Wenn du so eine Gruppe gründen willst, mach uns gern Vorschläge.


 
Studentenservice

Probieren geht nicht immer über Studieren

Jeder Student weiß: Das Uni-Leben ist voller Tücken und Fallstricke. Du hast Fragen zu gefährlichen Uni-Krankheiten, zur Versicherung beim Studium, Praktika, Auslandsaufenthalt oder Nebenjobs? Das KRANKE KASSE Studententeam hilft dir. Hier wird jeder Student, Praktikant, Fachschüler oder Schüler des 2. Bildungsweges betreut. Wie bist du bei der KRANKEN KASSE krankenversichert?
  • Kostenfrei über die Eltern bis zum 25. Geburtstag oder beim Ehepartner, wenn Anspruch auf Familienversicherung besteht.
  • Selbst als Mitglied in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS).
  • Als Examenskandidat.
  • Als freiwilliges Mitglied.

Ruf uns einfach an. Wir informieren dich gerne über die einzelnen Möglichkeiten.
Du erreichst uns unter:
Team Privatkunden
Telefon: (07181) 206-3629
Fax: (07181) 20 65 611
E-Mail: service@krankekasse.de


 
Versichertenkarte

Dein Ticket für die KRANKE KASSE

Ohne Karte geht’s nicht: Deine elektronisch lesbare KRANKE KASSE Karte solltest du bei jedem Arztbesuch dabei haben.
Zum einen wegen dem integrierten Neidfaktor. Denn bei uns kannst du dir dein eigenes Wunschdesign aussuchen.
Viel wichtiger ist aber, dass dich dein Arzt sonst gar nicht behandeln kann. Keine Sorge, der Arzt weiß damit nicht gleich alles über dich und sämtliche fiesen Krankheiten, die du vielleicht mal gehabt hast. Auf der Karte sind wirklich nur folgende Informationen gespeichert: Name der Krankenkasse (CITY BKK, denn das ist die Krankenkasse, die die Leistungen für die Kranke Kasse erbringt), dein Name, dein Versichertenstatus, deine Anschrift, Geburtsdatum, Kassennummer, Versichertennummer. Alle Versicherten erhalten eine eigene Karte - auch mitversicherte Familienangehörige. Das heißt, jeder kann sich ein anderes unserer kranken Motive für seine Karte aussuchen.


 
Vorsorgeuntersuchungen

TÜV und ASU für Oldtimer

Erwachsene
Über 35 und trotzdem hier gelandet? Dann kannst du alle 2 Jahre einen Gesundheits-Check-up zur Früherkennung von Krankheiten wahrnehmen. Dabei wirst du auf Fehler im Herz-Kreislauf-System, chronischen Entzündungen der Niere und des Nierenbeckens sowie der Zuckerkrankheit untersucht. Außerdem können Frauen ab 20. Jahren und Männer ab 45 zu Krebsvorsorgeuntersuchungen gehen.

Kinder
Lieber kümmern, bevor es zu spät ist: Für die gesunde Entwicklung eines Kindes sind die ersten Lebensjahre sehr wichtig. Von der Geburt bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind insgesamt 9 gründliche Untersuchungen deines Kindes vorgesehen (U1-U9). Sie dienen der Früherkennung von gefährlichen Krankheiten. Nutze unser Angebot zur Vorsorge auch dann, wenn dein Kind ganz gesund wirkt.

Jugendliche
Teens, aufatmen: Wahrscheinlich ist alles, was du an dir abartig findest ganz normal. Die Jugendgesundheitsuntersuchung (U10 bzw. J1) ist eine neue Vorsorgeuntersuchung für junge Menschen im Alter zwischen 13 und 15 Jahren. Diese Lebensphase ist für die meisten schwierig. Neben der körperlichen Untersuchung gibt es deshalb auch die Gelegenheit, Antworten auf Fragen zu körperlichen und seelischen Veränderungen zu bekommen.
Vorsorge-Reminder
Für alle, die Kalender hassen, bieten wir mit unserem Vorsorge-Reminder einen ganz besonderen Erinnerungsservice. Melde dich hier an. Wir erinnern dich an wichtige Vorsorgeuntersuchungen.


 
Wahltarif mit Selbstbeteiligung

Das kostet dich deine Gesundheit

Du bist immer gesund und siehst deshalb überhaupt nicht ein, dass du so viel Krankenversicherung zahlst? Wir bieten dir an, zu sparen und trotzdem gut abgesichert zu sein.
Je nach deinem Jahresbruttoeinkommen erhältst du eine Prämie von bis zu 600€. Im Gegenzug übernimmst du anfallende medizinische Behandlungskosten, die bis zur Höhe der jeweiligen Selbstbeteiligung oder auch Selbstbehalts (siehe Tabelle) angerechnet werden.
Alles, was der Prävention dient, wird nicht mit angerechnet: Schutzimpfungen, Vorsorgemaßnahmen und Früherkennungsuntersuchungen. Außerdem Leistungen für mitversicherte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Steigst du auf diesen Tarif um, wirkt er mit dem nächstfolgenden Quartal.
Bitte beachte: Wenn du diesen Tarif wählst, bist du für 3 Jahre bei der KRANKEN KASSE fest unter Vertrag.
Du weißt nicht, ob das was für dich ist? Wir beraten dich gerne.

Selbstbehalttarife (Kalenderjährlich)
TarifgruppeEinkommensstufePrämieSelbstbehaltRisiko
1ab 4.000€65€85€20€
2ab 10.000€150€190€40€
3ab 20.000€250€330€80€
4ab 30.000€400€530€130€
5ab 43.000€600€790€190€



 
Zahnärztliche Behandlung

Au Backe

Auch wenn dein Zahnarzt bei dir nur noch schwarz sieht, die Behandlungskosten für Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen oder das Ziehen eines Zahnes übernimmt die KRANKE KASSE vollständig. Dies gilt auch für spezielle Leistungen wie fiese Kiefer- und Parodontose-Behandlungen (Zahnbetterkrankung). Du hast freie Wahl unter allen zugelassenen Zahnärzten. Um den schwarzen Löchern vorzubeugen, macht es Sinn, sich wenigstens einmal im Jahr zahnärztlich untersuchen zu lassen. Das erhöht dann auch den Zuschuss ("Vorsorgebonus"), falls du mal Zahnersatz brauchst. Lass dir jede Vorsorge-Untersuchung vom Zahnarzt bescheinigen. Das Bonusheft dafür bekommst du in der Zahnarztpraxis.
Für Kindergarten- und Schulkinder gibt es Gruppenprophylaxe-Veranstaltungen. Außerdem sind für Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 18. Lebensjahr zweimal jährlich kostenlose zahnärztliche Untersuchungen ohne Praxisgebühr-Zahlung vorgesehen. Auch die Kosten für eine Zahnversiegelung der Backenzähne zum Schutz vor Karies werden übernommen.
Versicherte über 18 Jahre müssen pro Quartal für jeden ersten Zahnarzt-Besuch ohne Überweisung Praxisgebühr ("Aktuelle Daten und Zuzahlungen") zahlen. Die Praxisgebühr entfällt aber bei unseren Bonusuntersuchungen.


 
Zahnersatz

Schöne Aussichten für Blender

Gut für alle, die mal richtig auf die Fresse gefallen sind: Auch bei den "dritten Zähnen" beteiligt sich die KRANKE KASSE. Das heißt, an den Kosten von Zahnkronen, fest sitzendem Zahnersatz, Brücken, Stiftzähnen, herausnehmbarem Zahnersatz (mit dem man alle erschrecken kann) wie Teil- und Vollprothesen sowie deren Reparaturen.
Die KRANKE KASSE Beteiligung an den Kosten des Zahnersatzes orientiert sich am Befund, also daran, was der Zahnarzt so in deinem Mund findet. Ganz spießig und bürokratisch ist innerhalb der gesetzlichen Regelversorgung festgelegt, wie die "ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige Versorgung" bei dem jeweiligen Befund aussieht. Manche Patienten möchten aber mehr als diese Regelversorgung. Dafür erhielt man bisher gar keinen Zuschuss. Nach der jetzigen Regelung erhältst du trotzdem den Festzuschuss. Egal, welche Leistung du im Endeffekt gewählt hast. Ausnahme: Diamant am Schneidezahn.
Die so genannten befundorientierten Festzuschüsse richten sich nach der Formel "gleiche Ausgangssituation - gleicher Zuschuss". Damit orientiert sich das heutige System nicht mehr an den Kosten der Behandlung, sondern an der ursprünglichen Ausgangssituation bei deinem Gebiss, also dem Befund. Eigentlich logisch, oder?
Bonusregel
Jetzt wird’s pedantisch: Der Festzuschuss besteht aus einem gesetzlich vorgegebenen Betrag, der für die entsprechende Regelversorgung festgelegt wurde. Der Zuschuss erhöht sich um einen Bonus von 20 %, wenn du in den letzten fünf Jahren wenigstens einmal pro Kalenderjahr bei der Vorsorgeuntersuchung warst. Versicherte bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen diese Vorsorgeuntersuchungen einmal im Kalenderjahr gemacht haben, um den Bonus zu kommen. Dein Zahnarzt bescheinigt dir diese Termine in deinem Bonusheft. Hast du in den letzten 10 Kalenderjahren mindestens einmal jährlich (Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres einmal im Kalenderhalbjahr) die Vorsorgeuntersuchungen eingehalten, erhöhen wir deinen Bonus sogar auf satte 30 %.
Hast du schon mal von Sozialklausel gehört? Wenn du sehr wenig verdienst und weißt, dass das nicht der Spitzname eines Sozialarbeiters ist, übernimmt die KRANKE KASSE den gesamten Betrag. Doch auch wenn du etwas mehr verdienst, als die "Sozialklausel" festlegt, kann sich dein Eigenanteil verringern. Du solltest in jedem Fall vor Beginn der Behandlung den Heil- und Kostenplan mit uns besprechen. Nicht mit Sozialklausel.
Du kannst an den Laborkosten bis zu 50% sparen. Unsere Kooperations-Dentallabore bieten im Ausland hergestellten Qualitätszahnersatz mit bis zu 5 Jahren Garantie. Gesetzlich vorgeschrieben sind sogar nur 2 Jahre. Keine Sorge, das ist keine Billigware. Der Zahnersatz wird aus Qualitätsmaterial individuell hergestellt und von Experten in Deutschland überprüft. Noch Fragen? Wir beraten dich gerne.


 
Zahnersatz und Prophylaxe zum Nulltarif

Zahntuning für lau

Deine Zähne bräuchten ein Tuning. Du glaubst aber, das ist zu teuer? Über das Versorgungsprogramm "Zahntuning gratis" mit ausgewählten Zahnarztpraxen und Dentallaboren erhältst du qualitativ hochwertigen Zahnersatz– gratis, ohne Zuzahlung! Den Urlaub brauchst du also doch nicht zu stornieren. Wir nutzen schlau aus, was im Rahmen der gesetzlichen Wirtschaftlichkeit machbar ist: Enthalten sind Keramik-Vollverblendungen im sichtbaren Bereich (Oberkiefer bis Zahn 5 und im Unterkiefer bis Zahn 4).
Es gibt keine Voraussetzung für die Teilnahme am Programm. Einzige Bedingung:
Den Nulltarif erhältst du, wenn du in den letzten 10 Jahren mindestens einmal jedes Kalenderjahr bei der Zahnarzt-Vorsorge warst. Ein Nachweis in deinem Bonusheft ist Pflicht. Solltest du kein vollständiges Bonusheft haben (mindestens 10 hintereinander quittierte Vorsorgeuntersuchungen vor Beginn der Behandlung), kannst du trotzdem am Programm teilnehmen. Allerdings wird dann ein Eigenanteil berechnet, der sich danach richtet, wie viele Vorsorgeuntersuchungen du nachweisen kannst. Dabei werden nur die Untersuchungen, die ohne Unterbrechung vor Beginn der Behandlung durchgeführt wurden, berücksichtigt.
Die kostenlose Zahnreinigung (der Zahnarzt sagt dazu Prophylaxe und meint keine griechische Insel) bekommst du bei der Teilnahme an diesem Programm immer kostenlos. Unabhängig von den bisher durchgeführten jährlichen Vorsorgeuntersuchungen.


 
Zuzahlungen

Und genau soviel zahlst du:

(Tabelle bleibt gleich)
Arznei- und Verbandmittel10% des Preises, mindestens 5€, höchstens 10,00€, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels
Arztbesuch10,00€ pro Quartal bei Arzt oder Zahnarzt
Fahrkosten10% des Preises, mindestens 5,00€, höchstens 10,00€, jedoch nicht mehr als die Kosten
Häusliche Krankenpflege10% der Kosten, längstens für 28 Tage im Kalenderjahr, 10,00€ je Verordnung
Heilmittel10% der Kosten des Mittels, 10,00€ je Verordnung
Hilfsmittel10% des Preises, mindestens 5,00€, höchstens 10,00€, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels
Haushaltshilfe10% der Kosten, mindestens 5,00€, höchstens 10,00€ pro Tag
Krankenhausbehandlung10,00€ pro Tag, längstens für 28 Tage pro Kalenderjahr
Soziotherapie10% der Kosten, mindestens 5,00€, höchstens 10,00€
Stationäre Vorsorge und Rehabilitation10,00€ pro Tag
Anschlussheilbehandlung10,00€ pro Tag, längstens für 28 Tage
ZahnersatzIn der Regel 50%. Zusätzlich wird ein Vorsorgebonus von 10% bzw. 15% berücksichtigt. Der Bonus entfällt, wenn der Versicherte die Vorsorgeuntersuchungen nicht regelmäßig genutzt hat oder seine Zahnpflege unzureichend ist. Es gilt eine besondere Härtefallregelung.



 
Zuzahlungsfreie Arzneimittel – s. Arzneimittel, zuzahlungsfrei

Vorsicht, jetzt kommt Bürokratendeutsch: Ab 1. Juli 2006 ist das „Gesetz für mehr Wirtschaftlichkeit bei der Arzneimittelversorgung von Patienten“ in Kraft getreten. Klingt merkwürdig, ist aber ziemlich gut für dich: Denn ab jetzt brauchst du für einige besonders günstige Medikamente, die der Arzt dir verschrieben hat, nichts zuzahlen. Du kannst bis zu 10€ pro Medikament sparen.
Wichtig für dich:
  • Es ändert sich nichts an der Qualität der Arzneimittelversorgung, die du durch die KRANKE KASSE bekommst.
  • Arzneimittel, die bestimmte Wirkstoffe enthalten und deren Preise 30 % und mehr unter der vertraglich festgelegten Höchstgrenze liegen, können jetzt von der Zuzahlung befreit werden. Dadurch kannst du preisgünstige Arzneimittel ohne Zuzahlung erhalten. Im Klartext: Du solltest bei deinem Arzt auf die Verschreibung eines solchen preisgünstigen Mittels bestehen.
  • Dein Arzt sollte dich darüber informieren, wenn er ein Arzneimittel verschreiben will, bei dem du zuzahlen musst. Frag in einem solchen Fall, am besten sofort, ob es ein günstigeres Präparat gibt. Du glaubst, preiswert ist Humbug und willst lieber ein Arzneimittel nehmen, dessen Preis über dem zuzahlungsfreien Betrag liegt? Dann musst du die Differenz selbst zahlen. Auch dann, wenn du sonst von Zuzahlungen befreit bist.

Aktuelle Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel


 
Zahntuning gratis

Das ist drin:
  • Zahnersatz ohne selbst zuzahlen zu müssen ( im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung)
  • 2x jährlich kostenlose Zahnreinigung (Prophylaxe)
  • bei Implantaten berechnen sich die Kosten nach einem günstigen All-inclusive-Preis

Das bringst du mit:

Du bist bereit, dich bei unseren Vertrags-Zahnärzten behandeln zu lassen und nimmst mindestens ein Jahr an unserem Programm „Zahntuning gratis“ teil.
Außerdem hast du die letzten 10 Jahre dein Bonusheft 1x jährlich vom Zahnarzt stempeln lassen. Falls du in den letzten 10 Jahren nicht jedes Jahr beim Zahnarzt warst, zahlst du den noch fehlenden Bonusanteil einfach selbst.

Das bekommst du

Zahnersatz:

Du bekommst einen modernen Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung. Das Gute: Er wird wirtschaftlicher hergestellt, dabei wird aber strikt darauf geachtet, dass er sicher, haltbar, verträglich und natürlich im Aussehen ist.

Professionelle Zahnreinigung:
2x jährlich kostenlose Zahnreinigung (Prophylaxe)

Zahnimplantate

Genaue Kostenkalkulation für die Implantatversorgung

Unser Netzwerk von Implantologen: Oralchirurgen der Indento GmbH

Die Garantie

Verlängerte Garantie von 5 Jahren Herstellung des Zahnersatzes mit CE zertifiziertem Markenmaterial
Vierfache Qualitätskontrolle nach ISO 9001
Internationale Herstellung unter deutscher Leitung


Die Kooperationspartner

- Indento GmbH ( deutsche Meisterlabore)
- Bundesweit ausgewählte Zahnarztpraxen
- Ausgewählte Implantologen, Oralchirurgen und das Dentalunternehmen Heraeus Kulzer.

Alle Fragen rund um das Programm beantworten wir dir unter der kostenlosen Hotline (0800) 033 31 33.


Was sonst

Du willst deinen Zahnarzt nicht wechseln und trotzdem günstigen Zahnersatz aus dem Ausland haben? Kein Problem! Wir haben mit einem seriösen Dentallabor einen Preisabschlag bis zu 50 % vereinbart. Für den im Ausland hergestellten Zahnersatz gibt es anstelle der üblichen zwei bis zu fünf Jahre Garantie. Die Arbeiten werden in Deutschland nach den allgemein anerkannten Qualitätskriterien geprüft und kontrolliert. Dabei unterliegt der Zahnersatz denselben Qualitätsanforderungen, die an inländische Produkte gestellt werden.

Bei Interesse wende dich mit dem Heil- und Kostenplan deines Zahnarztes an

Indento GmbH Tel: (0800) 8776 226 (kostenlos)

Dort macht man dir ein Angebot für den Zahnersatz. Anschließend sagst du deinem Zahnarzt, dass du den Zahnersatz von einem von dir gewählten Dentallabor anfertigen lassen willst. Wenn dein Zahnarzt zustimmt, wird dein Zahnersatz in dem Indento-Dentallabor mit einer bis zu fünf Jahre verlängerten Garantie angefertigt.