Mein Status

Kontaktiere uns per Skype – einfacher geht’s nicht.

 

SERVICE@KRANKEKASSE.DE

Kein Mailprogramm installiert?
Kontaktiere uns per Formular.
Formular ausrollen

 

0800.572 65 35

0800-KRANKE-K

Montags bis Donnerstags 8-18 Uhr,
Freitags 8-16 Uhr. Oder du lässt dich zurückrufen

Wir rufen dich zurück:

Deine Telefonnummer
+49 /
Wann sollen wir dich zurückrufen?

 

KRANKE KASSE
Postfach 19 12 53
14002 Berlin
Fax: 030.889 55 708

verstecken
ALLE A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 

KRANKE KASSE, GESUNDE LEISTUNG.

Alle Leistungen der KRANKEN KASSE by CITY BKK im Überblick. Viel Spaß beim Lesen, oder anhören. Solltest es danach noch Fragen geben, kannst du uns jederzeit kontaktieren.

RELATED LINKS

überzeugt?

Dann werd doch einfach Mitglied.

Hier anmelden
oder erstmal in Ruhe ne Karte wählen.

unsere vorteile

9 gesunde Vorteile auf einen Blick.

Will ich sehen.
Ärztliche Behandlung
Die KRANKE KASSE übernimmt komplett die Kosten für alle hierzulande wissenschaftlich anerkannten Behandlungsmethoden. Wähl einfach unter den zugelassenen Ärzten die aus, zu denen du gehen möchtest. Mit einer Überweisung kannst du außerdem von bestimmten Krankenhausärzten oder Universitäts- bzw. Polikliniken behandelt werden. Zudem können auch andere Gesundheitsleistungen wie Krankengymnastik, Ergo-, oder Psychotherapie verordnet werden. Die Abrechnung läuft direkt über deine Versicherungskarte – also bei jedem Arztbesuch mitnehmen.

Praxisgebühr:
Versicherte ab 18 Jahren bezahlen pro Quartal für jeden Erstbesuch eines Vertragsarztes oder Psychotherapeuten eine Praxisgebühr von 10 €. Falls man zu weiteren Ärzten einer anderen Fachrichtung gehen will, hat der erstaufgesuchte Arzt hat eine Überweisung auszustellen. Mit einer Überweisung entfällt die Praxisgebühr. Von der Praxisgebühr ausgenommen sind Schutzimpfungen und Gesundheitsuntersuchungen.

Für eine ärztliche Behandlung fallen folgende Zuzahlungen an: “Aktuelle Daten und Zuzahlungen”.
Kinder unter 18 Jahren müssen nichts zuzahlen, außer bei kieferorthopädischer Behandlung, Zahnersatz und Fahrkosten.

 
Akupunktur
Das Knie tut ständig weh - und der Rücken auch? Lass stecken: Die KRANKE KASSE übernimmt auch Kosten für Akupunkturbehandlungen. Die mit uns zusammen arbeitenden Ärzte in deiner Nähe erfährst du über das CITYMED-Gesundheitstelefon (0800) 463 66 33 (kostenfrei). Die Abrechnung läuft direkt über deine Versicherungskarte.

 
Ambulantes Operieren
Du möchtest für eine Operation nicht uns Krankenhaus? Lass dich ambulant in einer speziell dafür eingerichteten Praxis operieren. Die KRANKE KASSE hat mit zahlreichen regionalen kassenärztlichen Vereinigungen Operationen festgelegt, die nicht im Krankenhaus stattfinden müssen. Für genauere Infos kannst du uns gerne kontaktieren.

 
Ambulante Leistungen am Kurort
Wenn ärztliche Leistungen an deinem Wohnort nicht mehr reichen, kann die KRANKE KASSE medizinisch erforderliche ambulante Vorsorgeleistungen in von uns anerkannten Kurorten ermöglichen. Es geht dann eher nach Bad Sooden als nach Barbados. Dafür zahlen wir den höchstmöglichen Tageszuschuss von 13 €. Folgende Zuzahlungen musst du selbst beisteuern: Aktuelle Daten und Zuzahlungen.

 
Arznei- und Verbandmittel
Du brauchst Medikamente und Verbandmittel? Welches Medikament du bekommst, entscheidet dein behandelnder Arzt. Die Kosten für alle kassenärztlich verordneten Medikamente und Verbandmittel übernimmt die KRANKE KASSE. Du musst lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen leisten (siehe “Aktuelle Daten und Zuzahlungen”. Wenn für ein Arzneimittel ein so genannter Festbetrag gilt, kann zu diesen Zuzahlungen in seltenen Fällen noch eine weitere Eigenbeteiligung hinzukommen. In jedem Fall zahlst du nicht mehr als das Arzneimittel tatsächlich kostet.
Die KRANKE KASSE erstattet keine Arzneimittel, die nicht auf Kassenrezept verordnet, bzw. auf Privatrezept verschrieben werden. Wir informieren dich gerne über weitere Einzelheiten. Gut zu wissen: Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von den Zuzahlungen komplett befreit.

Siehe auch “Aktuelle Daten und Zuzahlungen”.

 
Auslands-Impfschutzberatung
Du planst eine Fernreise? Unter der kostenlosen Hotline 0800 463 66 33 gibt dir unser Team zu allen Krankheiten in sämtlichen Ländern fachkundige Auskunft. 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr.

CITYMED Gesundheitstelefon

Damit du nach deiner Auslandreise keine unerwünschten Souvenirs nach Hause bringst, bezahlen wir ohne wenn und aber alle Reiseimpfungen, die von der STIKO (Ständige Impfkommission) empfohlen werden.
Die ärztliche Impfleistung geht auf die Krankenversicherten-Karte (soweit vertragliche Vereinbarungen bestehen). Wenn der Arzt die Impfung privat abrechnet, erstatten wir die Kosten für die ärztliche Leistung in Höhe des Kassensatzes. Einfach die Original-Rechnungen einreichen, packen und beruhigt verreisen.

 
Auslands-Krankenschein (Europäische Versichertenkarte EHIC)
Zu deiner KRANKEN KASSE Versichertenkarte bekommst du automatisch eine Europäische Versichertenkarte EHIC (European Health Insurance Card). Damit hast du eine Krankenversichertenkarte für die Behandlung in Deutschland und die EHIC für die Behandlung im Ausland. Die EHIC ersetzt den bisherigen Auslandskrankenschein und kann EU-weit, in der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen verwendet werden.

Vorteil der EHIC: Die EHIC kannst du im Ausland einfach beim Arzt oder im Krankenhaus vorlegen. Und musst nicht mehr – wie bisher – umständlich mit dem Auslandskrankenschein bei einer Krankenkasse am Urlaubsort einen Behandlungsschein ausstellen lassen, um behandelt zu werden.

Die EHIC ist im Ausland für alle medizinisch notwendigen Behandlungen gültig, z. B. bei einem gebrochenen Bein, einem kranken Zahn oder einem Virus. Auch die fortlaufende Versorgung bei schweren chronischen Krankheiten ist darüber abgedeckt. Sie gilt ausdrücklich nicht, wenn du dich bewusst für eine Behandlung im EU-Ausland anstatt in Deutschland entscheidest.

Damit du nach deiner Auslandreise keine unerwünschten Souvenirs nach Hause bringst, bezahlen wir ohne wenn und aber alle Reiseimpfungen, die von der STIKO (Ständige Impfkommission) empfohlen werden. Die ärztliche Impfleistung geht auf die Krankenversicherten-Karte (soweit vertragliche Vereinbarungen bestehen). Wenn der Arzt die Impfung privat abrechnet, erstatten wir die Kosten für die ärztliche Leistung in Höhe des Kassensatzes. Einfach die Original-Rechnungen einreichen, packen und beruhigt verreisen.

 
Auslands-Krankenversicherung
Du wirst im Ausland krank? Der KRANKE KASSE Versicherungsschutz gilt auch bei Reisen in Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Die EHIC ist in folgenden Ländern gültig:
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Großbritannien
  • Irland
  • Island
  • Italien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Mazedonien
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Schweiz
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Zypern


In folgenden Ländern ist die EHIC nicht gültig:
  • Bosnien-Herzegowina
  • Kroatien
  • Serbien-Montenegro
  • Türkei
  • Tunesien


Für diese Länder gibt es nach wie vor eigene Anspruchsausweise, die du bei der KRANKEN KASSE anfordern kannst.

In Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, reicht es, wenn du deine Europäische Versichertenkarte EHIC dabei hast. In Großbritannien brauchst du sogar nur deinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Wichtig: Höhe und Umfang der Leistungen richten sich nach den Vorschriften des Gastlandes. Informationen zu den einzelnen Ländern findest du auch unter www.dvka.de.

Falls du in Länder reist, mit denen keine Sozialversicherungsabkommen bestehen (z. B. USA, Thailand) empfehlen wir zusätzliche eine private Auslands-Krankenversicherung. Die gibt’s schon für wenig Geld und schützt dich vor Kosten im Krankheitsfall.

Rücktransport:
Egal, ob du in Ländern mit oder ohne Sozialversicherungs-Abkommen krank wirst: Rücktransportkosten können nicht übernommen werden. Auch hier empfehlen wir eine zusätzliche private Auslands-Krankenversicherung.

Auslands-Notruf:
Ein besonderer Service für KRANKE KASSE Versicherte ist der KRANKE KASSE-Auslands-Notruf - +49 (0180) 463 66 33. Da sagen wir auch, wo es deutsch- oder englischsprachige Ärzte an deinem Urlaubsort gibt.

Damit du nach deiner Auslandreise keine unerwünschten Souvenirs nach Hause bringst, bezahlen wir ohne wenn und aber alle Reiseimpfungen, die von der STIKO (Ständige Impfkommission) empfohlen werden. Die ärztliche Impfleistung geht auf die Krankenversicherten-Karte (soweit vertragliche Vereinbarungen bestehen). Wenn der Arzt die Impfung privat abrechnet, erstatten wir die Kosten für die ärztliche Leistung in Höhe des Kassensatzes. Einfach die Original-Rechnungen einreichen, packen und beruhigt verreisen.

 
Befreiung von Zuzahlungen
Mitglieder, die eh schon wenig Geld haben, sollen nicht noch weiter geschröpft werden. Falls die Zuzahlungen deine Belastungsgrenze übersteigen, erstattet die KRANKE KASSE diese Zahlungen. Festgesetzt ist eine einheitliche Belastungsgrenze von 2% deiner jährlichen Bruttoeinnahmen. Bei einer schweren chronischen Erkrankung verringert sich die individuelle Belastungsgrenze auf 1% der Bruttoeinnahmen. Darüber hinausgehende Belastungen durch geleistete Zuzahlungen werden ausnahmslos erstattet.
Sobald du mit den gesetzlichen Zuzahlungen die Belastungsgrenze im laufenden Jahr erreicht hast, prüft die KRANKE KASSE, ob du für den Rest des Jahres von Zuzahlungen befreit wirst.

 
Behandlunsfehler
Auch Ärzte sind nur Menschen. Behandlungsfehler können (wenn auch sehr selten) leider passieren: bei falscher Diagnose, bei unsachgemäßer Behandlung oder bei nicht fachgerechter Operation. Bei Nachweis eines Ärztefehlers besteht Anspruch auf Schadenersatz und eventuell Schmerzensgeld. Aber da wird’s oft schwierig: Der Fehler soll vom Patienten erst einmal bewiesen werden. Für Betroffene ist es oft mühsam zu ihrem Recht zu kommen. In diesen Fällen lässt dich die KRANKE KASSE nicht alleine: Wir machen uns stark für deine berechtigten Ansprüche. Weitere Informationen gibt’s von unserem Serviceteam unter Telefon (030) 88 95-2713 oder (040) 298 08-2713 und Telefon (030) 88 95-2717 oder (040) 298 08-2717.

 
Behandlungsprogramm für chronisch Kranke
Für Mitglieder die unter chronischen Krankheiten leiden, bietet die KRANKE KASSE ein neues Gesundheitsprogramm an. Dies für folgende Krankheiten: Diabetes mellitus Typ 2 (Zuckerkrankheit), Brustkrebs, Koronare Herzkrankheit (KHK) und Asthma bronchiale (COPD). Die aktive Teilnahme am Behandlungsprogramm BKK/MedPlus belohnen wir mit einem jährlichen Bonus in Höhe von 50 €. Bei gleichzeitiger Teilnahme an mehreren Behandlungsprogrammen (also z.B. dem Diabetesprogramm und dem KHK-Programm) gibt es den Bonus allerdings nur einmal. Bei Fragen erreichst du uns unter der kostenlosen Service-Hotline (0800) 106 04 00

BKK MedPlus

 
Brillen und Kontaktlisten
Für Versicherte unter 18 Jahren zahlt die KRANKE KASSE Brillengläser im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge. Für Kosten der Brillenfassung muss der Versicherte selbst aufkommen. Sollte es medizinisch notwendig sein, übernehmen wir die Kosten für Kontaktlinsen. Auch hier gelten die gesetzlichen Höchstgrenzen.

 
Bonusprogramm
Das KRANKE KASSE-Bonusprogramm zahlt sich für dich gleich doppelt aus: für die Gesundheit und den Geldbeutel. Die KRANKE KASSE zahlt nämlich landesweit einen der höchsten Boni für gesunde Aktivitäten. Für jedes Mitglied bis zu 290€. Paare oder Singles mit Kindern kommen sogar auf einen deutlich höheren Bonus (trotzdem nicht gleich die Familienplanung überstürzen).

So einfach gibt’s Bares für gesunde Aktivitäten:

Jeder Versicherte ab 18 Jahren erhält einen eigenen Bonuspass. Wenn du Kinder hast, können die Vorsorgeaktivitäten als Kinder-Bonus im Familien-Bonuspass eingetragen werden. Im Bonuspass bzw. Familien-Bonuspass werden alle Aktivitäten vermerkt. Sobald mindestens 50 € Bonus-Prämie zusammengekommen sind, wird der Bonus ausgezahlt. Direkt auf dein Konto.

Für diese gesunden Aktivitäten gibt’s Kohle:
Bonus-Aktivitäten (der Anspruch auf einen Bonus besteht bei Aktivitäten in Höhe von mindestens 50 € Bonusprämie)
Zahnvorsorge (jährlich ab 18 Jahren) 30 €
Krebsvorsorge
(jährlich für Frauen ab 20 Jahren, für Männer ab 45 Jahren)
30 €
Gesundheits-Check-up durchgeführt
(alle zwei Jahre ab 35 Jahren)
30 €
Nichtraucher (seit mind. sechs Monaten) 30 €
BMI (Body Mass Index) zwischen 19 und 25
(Frauen 19-24, Männer 20-25)
30 €
Seh- oder Hörtest 20 €
Körpermessung
(z. B. Blutdruck, Körperfett- oder Blutzucker-Analyse)
20 €
Präventions-Kurs
(Bewegung, Stress, Suchtmittel-konsum, Ernährung)
20 €
Aktiv im Sportverein/Fitness-Studio 20 €
Aktueller Impfschutz 20 €
Sportabzeichen erworben 20 €
Teilnahme Sportveranstaltung 20 €
GESAMT Bonus 290 €
KINDER-Bonus (nur bei mitversicherten Kindern)
U1 bis U9 sowie J1 jeweils 20 €
Zahnärztliche Vorsorge-Untersuchung
bis einschl. 6. Lebensjahr
20 €
Ein Beispiel:
Ein Ehepaar hat drei Kinder. Alex 2, Leonie 3 und Jan 5 Jahre alt. Alle empfohlenen Aktivitäten wurden durchgeführt. Die Familie erhält eine Bonuszahlung von über 700€.

Unser Tipp: besser jetzt ein voller Bonuspass, als später ein Bypass. Und den schickst du an folgende Adresse (den Bonuspass natürlich):

Bonuszentrale CITY BKK
Postfach 16 02 35
60065 Frankfurt.

 
Eltern-Hotline 0800-463 66 44
Als Eltern könnt ihr hier rund um die Uhr Fragen stellen: zu Kinderimpfungen, Schreibabys, Vorsorgeuntersuchungen, Ernährung und und und. Dabei werdet ihr von unabhängigen Ärzten und medizinisch geschultem Personal beraten. Auch zu ganz banalen Fragen des Eltern-Alltags. Die Ärzte und das medizinische Personal sind natürlich keine Telefonheiler. Das Informationsgespräch ersetzt keinen notwendigen Arztbesuch.

Weitere Informationen gibt’s hier: CITYMED Eltern-Telefon

 
(Europäische Versichertenkarte EHIC) siehe Auslands-Krankenschein




 
Fahrkosten
Die KRANKE KASSE bezahlt alle Fahrkosten, die aus medizinischen Gründen im Zusammenhang mit KRANKE KASSE Leistungen notwendig sind. Unter Berücksichtigung der Eigenbeteiligung (siehe "Aktuelle Daten und Zuzahlungen") werden übernommen:
  • alle notwendigen Fahrten zum Krankenhaus und zurück mit dem preiswertesten Verkehrsmittel.
  • Rettungsfahrten zum Krankenhaus, auch wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist.
  • alle Fahrten (z. B. auch zum Arzt), bei denen ein Krankenwagen notwendig ist.
  • Fahrten zu einer ambulanten Behandlung / Operation im Krankenhaus, wenn dadurch eine sonst notwendige voll- oder teilstationäre Behandlung überflüssig wird.


Fahrten zu einer ambulanten Behandlung müssen vorher von der KRANKEN KASSE genehmigt werden.


Wenn du ein eigenes Fahrzeug benutzt, kann für jeden Kilometer eine Wegstrecken-Entschädigung berücksichtigt werden. Die Kilometerpauschale beträgt zurzeit immerhin 0,20 €.

Aufgepasst: Beim “Kohle statt Schnickschnack”-Tarif übernehmen wir keine Fahrkosten (Rettungsfahrten aber natürlich schon).

 
Familienplanung
Die KRANKE KASSE übernimmt Kosten für Verhütung sowie Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch, sofern sie legal sind.

Verhütung:
Die KRANKE KASSE übernimmt Kosten für ärztliche Beratung, Untersuchung und Verordnung von Verhütungsmitteln. Für Frauen bis zum 20. Geburtstag erstatten wir die Kosten für Pille und Spirale, soweit ärztlich verordnet.

Künstliche Befruchtung:
Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich die KRANKE KASSE an den Kosten einer künstlichen Befruchtung mit 50%. Nähere Auskünfte erteilen wir gerne.

Sterilisation/Abtreibung:
Notwendige Krankenhausaufenthalte im Zusammenhang mit einem legalen Schwangerschaftsabbruch bezahlen wir ebenfalls. Natürlich auch die ärztliche Beratung davor. Bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation gewähren wir Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

 
Familienversicherung
Auch deine Familie erhält bei der KRANKEN KASSE optimalen Versicherungsschutz. Einfach Formular ausfüllen oder gleich in unserer Internet-Filiale anmelden. Folgende Angehörige können ohne einen zusätzlichen Beitrag mitversichert werden:

  • Ehepartner
  • Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (im Volksmund „Homo-Ehe“)
  • Kinder, die weder Beruf noch Ausbildung nachgehen, bis 23 Jahre.
  • Kinder bis 25, die nicht berufstätig, sondern in Ausbildung, Studium, Wehr-/Zivildienst oder einem freiwilligem sozialen Jahr sind, in dem sie kein Taschengeld oder Sachbezüge erhalten. Bei Kindern, die Wehr- oder Zivildienst leisten, wird die Altersgrenze noch mal angehoben.
  • Kinder ohne Altersbegrenzung, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht selbst für ihren Unterhalt aufkommen können
  • Stief- und Enkelkinder, die überwiegend vom Mitglied versorgt werden.
  • Pflegekinder


Wichtige Voraussetzung für die Versicherung: Das regelmäßige Einkommen des Familien-Angehörigen beträgt monatlich weniger als 400 € bei so genannter „geringfügiger Beschäftigung“. Bei allen anderen Einkünften weniger als 355 € (z. B. Mieteinkünfte und Erbschaften). Der Wohnsitz oder Haupt-Aufenthaltsort muss in Deutschland sein. Die KRANKE KASSE kann auch als Familienversicherung gewählt werden, wenn die Elternteile bei verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen versichert sind. Eine freiwillige Versicherung für Kinder ist möglich, wenn ein Elternteil keiner gesetzlichen Krankenkasse angehört.

 
24 h Gesundheits-Hotline.
Krankheiten kann man nie früh genug vorbeugen. Deshalb hat die KRANKE KASSE eine Hotline eingerichtet, die schon im Vorfeld helfen soll, Krankheiten zu erkennen, bzw. vorzubeugen. Unter der kostenlosen Service-Hotline (0800) 463 66 33 bekommst du rund um die Uhr:
  • eine ärztliche Zweitmeinung
  • Auskünfte zu Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten
  • Tipps zu weiteren Behandlungsmöglichkeiten
Übrigens: Unsere Fachberatung erhältst du neben deutsch auch in anderen Sprachen.

 
Häusliche Krankenpflege
Tut uns leid, ging leider nicht für jeden: Anspruch auf häusliche Krankenpflege durch Krankenpfleger, Krankenschwestern oder Mitarbeiter von Sozialstationen besteht nur, wenn keine im Haushalt lebende Person dich pflegen kann. Dann stellt dir dein Arzt eine entsprechende Verordnung aus.
In Berlin und Hamburg herrscht mal wieder Ausnahmezustand: Dort hat die KRANKE KASSE mit einigen Pflegediensten/Sozialstationen einen eigenen Vertrag über häusliche Krankenpflege abgeschlossen. Im Klartext: Nicht alle Pflegedienste/Sozialstationen dürfen dort KRANKE KASSE Versicherte versorgen. Wenn dir dein Arzt häusliche Krankenpflege verordnet, setz dich bitte mit uns in Verbindung. Wir helfen dir gerne bei der Auswahl einer unserer Pflegedienste/Sozialstationen. Keine Sorge, auch da sind die Pfleger und Pflegerinnen super. Los geht’s nach der Zustimmung durch die KRANKE KASSE. Versicherte ab 18 Jahre tragen einen Eigenanteil ("Aktuelle Daten und Zuzahlungen").

 
Haushaltshilfe
Beide Arme im Gips, mit doppeltem Beinbruch im Bett, du gleichst einer lebensgroßen Gipsstatue und kannst deinen Haushalt nicht schmeißen? Mach dir keine Sorgen - zumindest nicht um den Haushalt. Denn die Kosten für eine Haushaltshilfe gehen auf unsere Rechnung. Voraussetzung ist, dass die Krankheit ärztlich bescheinigt ist und im Haushalt keine weitere Person lebt, die den Haushalt weiterführen kann. Eine Haushaltshilfe kriegt man im Normalfall für längstens 2 Wochen. Bei besonders schweren Erkrankungen kann die KRANKE KASSE nach Zustimmung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Haushaltshilfe auf insgesamt 4 Wochen verlängern. Nach einer Hausgeburt finanzieren wir dir eine Haushaltshilfe, für bis zu 6 Tage nach der Entbindung (für immerhin bis zu 4 Stunden pro Tag). Falls im Haushalt ein Kind lebt, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder behindert ist und Hilfe braucht, finanzieren wir eine Haushaltshilfe für bis zu 8 Stunden pro Tag. Dies in folgenden Situationen:

Falls im Haushalt ein Kind lebt, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, finanzieren wir eine Haushaltshilfe für bis zu 8 Stunden pro Tag. Dies in folgenden Situationen:
  • während deines Krankenhaus- oder Kuraufenthaltes
  • wenn durch eine ambulante Operation ein stationärer Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt wird
  • soweit eine Schonung nach einem Krankenhausaufenthalt ärztlich verordnet wird

Bitte beachte die aktuellen Zuzahlungsregelungen ("Aktuelle Daten und Zuzahlungen").

Aufgepasst: Beim “Kohle statt Schnickschnack”-Tarif werden Haushaltshilfen nicht von der KRANKEN KASSE übernommen.


 
Heilmittel
Vielleicht nicht gerade Räucherstäbchen und Ausdruckstrommeln – aber zum KRANKE KASSE Leistungsangebot gehören auch Behandlungen außerhalb von Klinik und Tabletten: z. B. Krankengymnastik, Massagen, medizinische Bäder (leider keine Sauna), Bewegungs- und Beschäftigungstherapie, Sprach-, Sprech- und Stimmbehandlung. Die Kosten für diese verordneten Heilmittel werden in Höhe der Vertragssätze übernommen. Versicherte ab 18 Jahren tragen einen Eigenanteil ("Aktuelle Daten und Zuzahlungen"). In finanziellen Härtefällen gelten besondere Regelungen.

Aufgepasst: Beim “Kohle statt Schnickschnack”-Tarif werden Heilmittel nicht von der KRANKEN KASSE übernommen.


 
Hilfsmittel
Die KRANKE KASSE bietet schnellen und kompetenten Service bei der Versorgung mit so genannten Hilfsmitteln. Gemeint sind: Arm- und Beinprothesen, Brustprothesen, Kunstaugen, Kunsthände, orthopädische Schuhe, Krankenfahrstühle, Hörgeräte. Zur Versorgung mit Hilfsmitteln gehören: individuelle Anpassung, nötiges Zubehör, Ausbildung im Gebrauch, notwendige Änderungen, Instandsetzungen und Ersatzbeschaffung unter Beachtung von Mindestgebrauchszeiten.
Die KRANKE KASSE übernimmt alle vertraglich festgelegten Anschaffungskosten. Kosten für Änderungen, spezielle Reparaturen und notwendigen Ersatz ebenfalls.
Solltest du so ein Hilfsmittel benötigen, reich uns bitte einfach die ärztliche Verordnung ein. Gerne informieren wir dich über alle weiteren Einzelheiten.
Versicherte ab 18 Jahren tragen einen Eigenanteil (siehe “Aktuelle Daten und Zuzahlungen”).

 
Impfungen (siehe auch Reiseimpfungen)
Die KRANKE KASSE übernimmt ausnahmslos alle Kosten für Schutzimpfungen, die von der ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden. Das sind beispielsweise Impfungen gegen Grippe, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln, Wundstarrkrampf, Zeckenenzephalitis, Haemophilus-influenzae-b-Infektion u.s.w. Die aktuellen Impfempfehlungen der STIKO gibt’s hier nachzulesen. Die Abrechnung muss über die Krankenversichertenkarte erfolgen. Privatrechnungen werden wie immer nicht erstattet.

Du brauchst Beratung? Einfach melden.

 
Kieferorthopädische Behandlungen
Eine Kieferfehlbildung oder schief stehende Zähne sind heutzutage problemlos zu behandeln. Je früher die kieferorthopädische Behandlung vorgenommen wird, desto besser. Damit die auch etwas bringt, sollten die Anweisungen des Arztes befolgt werden. Sprich: Klammer so oft tragen und putzen, wie der Arzt rät.
Bei abgeschlossener Behandlung einer schweren Gebiss-Funktionseinschränkung trägt die KRANKE KASSE 100% der vertraglich vereinbarten Sätze. Die Schwere der Gebiss-Funktionseinschränkung diagnostiziert der Zahnarzt. Im Rahmen der Behandlung werden zunächst 80% der Kosten übernommen (solltest du zwei Kinder in kieferorthopädische Behandlung haben sind es 90%). Die Abrechnung erfolgt direkt über die Kassenärztliche Vereinigung – du brauchst dich also nicht weiter drum zu kümmern. Die Differenzkosten von 20% bzw. 10% trägt der Versicherte bis zum Abschluss der Behandlung selbst. Danach erstattet die KRANKE KASSE auch diese Kosten – vorausgesetzt, die Behandlung wurde nicht gegen zahnärztlichen Rat abgebrochen. Falls der Abschluss der Behandlung objektiv nicht zufriedenstellend ist, zahlt die KRANKE KASSE selbstverständlich die Restkosten zurück.
Ein Anspruch auf kieferorthopädische Behandlung besteht grundsätzlich nur, wenn damit vor dem 18. Geburtstag begonnen wurde. Bei schwerer Kieferanomalie wird die Behandlung auch bei älteren Versicherten übernommen.

 
“Kohle statt Schnickschnack”-Tarif
Mit dem “Kohle statt Schnickschnack”-Tarif verzichtest du auf ein paar (evtl. durchaus verzichtbare) Leistungen und erhältst dafür eine garantierte Prämie zurück. Die Zahlung der Prämie erfolgt im Monat März für das abgelaufene Kalenderjahr. Im Gegenzug verzichtest du (und gegebenenfalls deine familienversicherten Angehörigen) auf folgende Leistungen:

  • Fahrkosten (mit Ausnahme von Rettungsfahrten)
  • ambulante Badekuren
  • Mutter/Vater-Kind-Kuren (Vorsorge und Rehabilitation)
  • Haushaltshilfe
  • Heilmittel (z. B. Krankengymnastik oder Massagen)

Sollte es notwendig sein, kannst du genannte Leistungen natürlich trotzdem beanspruchen. Dann bezahlst du dafür allerdings bis zu 600 € pro Jahr selbst. Danach geht alles wieder auf unsere Rechnung (also kein Riesenrisiko...).

Auf das Bonusprogramm und die maximalen Präventionszuschüsse musst du natürlich nicht verzichten.

Was dich der „Kohle statt Schnickschnack“-Tarif kostet, und wie viel Prämie du zurück bekommst, erfährst du einfach und schnell mit unserem Beitragsrechner

Bitte beachte, dass bei der Wahl eines Wahltarifes („Kohle statt Schnickschnack“) der Gesetzgeber eine Bindungsdauer von 3 Jahren vorschreibt (aber wer wechselt schon alle Tage die Krankenkasse?).

Für den Tarif ist keine gesonderte Kündigung erforderlich (endet automatisch). In bestimmten Fällen gibt es ein Sonderkündigungsrecht, z. B. bei Arbeitslosigkeit oder wenn wir den Tarif ändern.

Wichtig: Der „Kohle statt Schnickschnack“-Tarif lässt sich nicht mit dem SMILE-Tarif „Selbstbehalt“, oder dem SMILE-Tarif „Beitragserstattung“ kombinieren.

Mehr zu unseren Tarifen gibt’s hier. Deine persönliche Versicherungsbeitrag erfährst du schnell und einfach mit dem Beitragsrechner.

Entscheidungshilfe gefällig? Wir beraten dich gerne.

 
Krankengeld
Die KRANKE KASSE sorgt nicht nur für Gehhilfen, sondern auch für finanzielle Krücken: mit Krankengeld. Bei Arbeitsunfähigkeit erhältst du nach Ende deiner Gehaltsauszahlung das KRANKE KASSE Krankengeld – ohne zeitliche Begrenzung. Für ein und dieselbe Krankheit besteht jedoch innerhalb von drei Jahren nur Anspruch auf maximal 78 Wochen Krankengeld. Die Leistungsdauer verlängert sich nicht, wenn während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzukommt. Das Bruttokrankengeld beträgt 70% des vorherigen Bruttoeinkommens und höchstens 87,50 € pro Tag. Es darf 90% des entgangenen monatlichen Nettogehalts nicht übersteigen. Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld werden bei der Krankengeld-Berechnung berücksichtigt. Insgesamt darf das Krankengeld das zuletzt bezogene Nettogehalt nicht übersteigen. Klingt kompliziert, ist aber an sich ganz logisch: Das Krankengeld wird pro Kalendertag gezahlt. Volle Kalendermonate werden mit 30 Tagen angesetzt. Vom Krankengeld musst du als Versicherter in der Regel Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zahlen. Hiervon übernimmt die KRANKE KASSE die Hälfte. Bei Krankengeld für Empfänger von Arbeitslosengeld I/II alles.

 
Krankengeld bei der Erkrankung des Kindes
Kranke Kinder brauchen besonders viel Pflege. Nicht selten heißt das für Eltern, dass nicht zur Arbeit gehen können. Deshalb zahlen wir als Ausgleich für den entgangenen Verdienst Krankengeld, solange dein Kind jünger als 12 Jahre oder behindert ist und deine Hilfe braucht. Voraussetzung: niemand anderes im Haushalt kann das Kind versorgen. Innerhalb eines Kalenderjahres zahlen wir für jedes Kind maximal 10 Arbeitstage Krankengeld. Bei Alleinerziehenden bis zu 20 Arbeitstage. Wenn mehr als zwei Kinder zu unterschiedlichen Zeiten erkranken, kann das Krankengeld bis zu 25 Arbeitstage gezahlt werden. Bei Alleinerziehenden maximal 50 Arbeitstage.

 
Krankenhaus-Versorgung
Bei einem medizinisch notwendig Krankenhausaufenthalt übernimmt die KRANKE KASSE die Kosten für folgende Krankenhausleistungen: Unterbringung und Verpflegung, ärztliche Behandlung, Operation sowie Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln. Möchtest du Wahlleistungen des Krankenhauses in Anspruch nehmen, z. B. das vegetarische Luxusmenü, Whirlpool und Fangopackungen, etc. dann frag bitte vorher das KRANKE KASSE Serviceteam.
Die KRANKE KASSE bezahlt den Krankenhausaufenthalt so lange wie medizinisch notwendig. Darüber entscheidet ein Arzt. Zuzahlung sind innerhalb eines Kalenderjahres für maximal 28 Tage zu zahlen (siehe “Aktuelle Daten und Zuzahlungen). Bei Versicherten unter 18 Jahren und bei teilstationärer Behandlung in Tageskliniken muss kein Eigenanteil gezahlt werden. Erfolgt die Krankenhausbehandlung zu Lasten der Berufsgenossenschaft (z. B. bei einem Berufsunfall) oder der Kriegsopferversorgung, muss auch nichts zugezahlt werden.

Hamburger Extras:
Bei Kindern aus Hamburg ist eine Verkürzung des Krankenhausaufenthaltes möglich. Die Betreuung zu Hause nach ambulanten Operationen leisten Kinderkrankenschwestern. Auch nach einem ambulanten oder vorstationären Check betreut geschultes Pflegepersonal.

Blasentumore werden in Hamburg von den Fachärzten des Allgemeinen Krankenhauses Barmbek betreut. Dort haben wir einen Top-Vertrag: Er garantiert Unterbringung im 2-Bett-Zimmer, neueste Technik, schmerzfreie Behandlung und einen Krankenhausaufenthalt von maximal 6 Tagen.

 
Krankentagegeld für Selbstständige und Freiberufler
Du bist selbstständig oder freiberuflich? Mit dem neuen Gesundheitsfonds vom 01.01.2009 erhältst du die bisher übliche Krankentagegeld-Zahlung leider nicht mehr. Aber wir bieten einen Ausweg: einen Krankentagegeld-Tarif unseres Kooperartionspartners BARMENIA Versicherungen. Alle Informationen dazu findest du hier.

 
Mutterschaftsgeld
Bei der KRANKEN KASSE versicherte Mütter haben auch nach der Geburt noch Geld. Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben:
  • Angestellte in Höhe des Nettoverdienstes, höchstens aber 13 € täglich. Der darüber hinausgehende Betrag wird vom Arbeitgeber übernommen.
  • Andere Versicherte wie Bezieherinnen von Arbeitslosengeld I/II, die Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit haben, bekommen Leistungen in Höhe des Krankengeldes.

Das Mutterschaftsgeld wird für 6 Wochen vor, und 8 Wochen nach der Entbindung gezahlt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten für 12 Wochen nach der Entbindung. Bei einer Frühgeburt verlängert sich der Anspruch auf 18 Wochen. Kann das Mutterschaftsgeld für die Zeit vor der Entbindung nicht voll in Anspruch genommen werden (z. B. bei einem Frühchen), verlängert sich die Bezugszeit nach der Entbindung entsprechend.

Erziehungszeit:
Solange du Erziehungsgeld bekommst oder in der Elternzeit bist, bleibt der KRANKE KASSE Versicherungsschutz grundsätzlich erhalten.

Versicherungsschutz für Neugeborene:
Sobald dein Kind geboren ist, ist es beitragsfrei familienversichert, wenn entweder Vater oder Mutter bei der KRANKEN KASSE Mitglieder sind. Bitte einfach den Antrag auf Familienversicherung ausfüllen (Formular gibt’s hier , oder gleich online in der Internet-Filiale. Nach der Anmeldung bekommst du umgehend eine Krankenversichertenkarte für dein Kind zugeschickt.

 
Mutterschaftshilfe
Bei der KRANKEN KASSE versicherte Mütter bekommen Mutterschaftshilfe. Und das, ohne zusätzliche Beiträge zu zahlen.

Für folgende Leistungen übernehmen wir die Kosten:
  • ärztliche Betreuung und Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft, bei der Geburt und danach
  • Beratung und Aufklärung zur Mundgesundheit für Mutter und Kind
  • Hebammen und deren Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse
  • Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln bei Schwangerschaftsbeschwerden und bei der Entbindung
  • häusliche Krankenpflege
  • Haushaltshilfe
  • Aufenthalt in einer Entbindungsklinik bis zu sechs Tage nach der Geburt, bei medizinischer Notwendigkeit auch längerer


 
Prävention
Weil sich gerade in jungen Jahren Vorbeugen lohnt, legen wir bei Prävention richtig drauf. Für zertifizierte Kurse zahlen wir 80% (in Geld: bis zu 150 €). Dabei zahlen wir jährlich bis zu 600 €. Egal welche Kurse du in folgenden Themenbereichen besuchst:

  • Ernährung (z. B. vollwertige und ausgewogene Ernährung, Gewichtsreduktion)
  • Bewegung (z. B. Förderung der Herz-Kreislauf-Funktion oder des Muskel-Skelett-Systems)
  • Sucht (z. B. Verringerung des Genuss- und Suchtmittelmissbrauchs (Nichtraucher-Trainings-Kurse)
  • Stressbewältigung (wie autogenes Training, Yoga, progressive Muskelentspannung u.a.).
Beispiel: Du machst einen Yoga-Kurs aus dem Themenbereich Stressbewältigung für 100 € (Erstattung 80% = 80 €, dann kannst du noch Autogenes Training aus dem gleichen Themenbereich durchführen für 70 € (Erstattung: 56 €) Insgesamt erhältst du bei diesem Beispiel also 136 € Zuschuss für Stressbewältigung. Du kannst dann weitermachen bei Bewegung, Sucht und Ernährung bis 600 € Zuschuss „voll sind“:

Voraussetzung ist, dass du einen Kurs bei einem zertifizierten Trainer machst. Nur dann ist der Zuschuss möglich.

600 € ist unseres Wissens übrigens einer der höchsten Zuschüsse, den man hierzulande kriegen kann.

Übrigens profitierst du auch mit dem “Kohle statt Schnickschnack”-Tarif von den vollen Präventionsleistungen.

 
Rehabilitation
Nach Unfällen oder Krankheiten unterstützt dich die KRANKE KASSE mit Rehabilitationsmaßnahmen, damit du schnell wieder dein normales Leben führen kannst. Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen sind z. B. physikalische Therapie, Rehabilitationssport, Sprach- und Beschäftigungstherapie.

Sollten ambulante Maßnahmen am Wohnort nicht ausreichen kann eine ambulante Badekur beantragt werden. Die KRANKE KASSE übernimmt dabei die Kosten der badeärztlichen Behandlung und die verschriebenen Kurmittel (z. B. Massagen, Krankengymnastik, Bestrahlung, Inhalation). Flug und Hotel müssen privat bezahlt werden. Die Kosten für eine badeärztliche Behandlung werden alle drei Jahre übernommen, für eine Rehabilitation alle vier Jahre. Gesetzliche Zuzahlungen werden abgezogen (siehe “Aktuelle Daten und Zuzahlungen). Sollten auch diese ambulanten Maßnahmen nicht ausreichen und ist keine andere Versicherung (z. B. die Renten- oder Unfallversicherung) zuständig, kannst du für eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme auch in eine Vertragsklinik gehen. Die KRANKE KASSE trägt die vollen Kosten (abzüglich der gesetzlichen Zuzahlungen). Die Kosten für diese Maßnahmen werden nur alle vier Jahre übernommen.

Als Ergänzung zur Rehabilitation zahlt die KRANKE KASSE bei chronischen Krankheiten Patientenschulungen. Bezahlt werden 80 % (maximal 200 €) der Schulungskosten. Keinen Zuschuss gibt es bei Schulungen die mehr als 300 € kosten. Versicherte unter 18 Jahren zahlen keinen Eigenanteil.

Aufgepasst: Beim “Kohle statt Schnickschnack”-Tarif übernehmen wir keine ambulanten Badekuren.

 
Reiseimpfungen (siehe auch Impfungen)
Damit du nach deiner Auslandreise keine unerwünschten Souvenirs nach Hause bringst, bezahlen wir ohne wenn und aber alle Reiseimpfungen, die von der STIKO (Ständige Impfkommission) empfohlen werden. Die ärztliche Impfleistung geht auf die Krankenversicherten-Karte (soweit vertragliche Vereinbarungen bestehen). Wenn der Arzt die Impfung privat abrechnet, erstatten wir die Kosten für die ärztliche Leistung in Höhe des Kassensatzes. Einfach die Original-Rechnungen einreichen, packen und beruhigt verreisen.

Eine ärztliche Beratung empfehlen wir in jedem Fall.

Weitere Fragen zum Auslands-Impfschutz? Unter der kostenlosen CITYMED-Servicenummer (0800) 463 66 33 kriegst du rund um die Uhr fachkundige Auskunft.

 
Selbsthilfe
Die KRANKE KASSE fördert durch Zuschüsse Selbsthilfegruppen und Kontaktstellen, die sich Prävention und Rehabilitation der Versicherten zum Ziel gesetzt haben. Wenn du selber eine solche Gruppe gründen willst, mach uns gerne Vorschläge.

 
SMILE-Tarif „Beitragserstattung“
Du bist einfach kerngesund und nimmst die Leistungen der KRANKEN KASSE gar nicht in Anspruch? Dann ist eine Belohnung fällig:

Du bekommst 1/12 des gesamten Jahresbeitrages (Arbeitgeber-, Arbeitnehmeranteil & Zusatzbeitrag) als Prämie, wenn du (und gegebenenfalls deine mitversicherten Angehörigen):

  • mindestens 3 Monate bei der KRANKEN KASSE versichert bist (im Kalenderjahr, in dem der SMILE-Tarif gewählt wurde).
  • den Tarif bis spätestens 30.06. des laufenden Jahres gewählt hast.
  • im jeweiligen Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen hast. Ausgenommen davon sind:
    • Prävention und Selbsthilfe
    • Schutzimpfungen
    • Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen
    • medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgekuren
    • Gesundheitsuntersuchungen (z.B. Krebsvorsorge, Gesundheits-Check-up)
    • Kinderuntersuchungen
    • Vorsorgeleistungen bei Schwangerschaft
    • Leistungen von Angehörigen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Diese Leistungen darf jeder immer gerne kostenlos mitnehmen – und natürlich auch die maximalen Präventionszuschüsse und das Bonusprogramm.

Wie viel Prämie du zurück bekommst, erfährst du einfach und schnell mit unserem Beitragsrechner.

Wichtig: Bitte beachte, dass bei der Wahl eines Wahltarifes (SMILE-Tarif) der Gesetzgeber eine Bindungsdauer von 3 Jahren vorschreibt (aber wer wechselt schon alle Tage die Krankenkasse?).

Für den Tarif ist keine gesonderte Kündigung erforderlich (endet automatisch). In bestimmten Fällen gibt es ein Sonderkündigungsrecht, z. B. bei Arbeitslosigkeit oder wenn wir den Tarif ändern.

Den SMILE-Tarif „Beitragserstattung“ können alle Mitglieder wählen, außer
  • wenn sie gleichzeitig den SMILE-Tarif „Selbstbehalt“, oder den „Kohle statt Schickschnack“-Tarif wählen.
  • wenn ihre Beiträge vollständig von Dritten getragen werden (gilt z. B. bei Empfängern von Arbeitslosengeld II).
Entscheidungshilfe gefällig? Wir beraten dich gerne.

 
SMILE-Tarif „Selbstbehalt“
Du gehörst zu den Menschen, die selten bis gar nie krank sind und Ärzte nur aus Krankenhausserien kennen? Dann kannst du mit dem SMILE-Tarif „Selbstbehalt“ ordentlich Geld sparen:

Abhängig von deinem Jahresbruttoeinkommen erhältst du eine Prämie von bis zu 600 € im Jahr. Dafür beteiligst du dich an den Kosten (allerdings nur bis zur Höhe deines individuellen Selbstbehaltes), falls du trotzdem Leistungen in Anspruch nimmst.

Ausgenommen davon sind:

  • Prävention und Selbsthilfe
  • Schutzimpfungen
  • Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen
  • medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgekuren
  • Gesundheitsuntersuchungen (z.B. Krebsvorsorge, Gesundheits-Check-up)
  • Kinderuntersuchungen
  • Vorsorgeleistungen bei Schwangerschaft
  • Leistungen von Angehörigen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Diese Leistungen darf jeder immer gerne kostenlos mitnehmen – und natürlich auch die maximalen Präventionszuschüsse und das Bonusprogramm.

Den SMILE-Tarif Selbstbehalt kannst du jeweils zum Beginn des nächsten Quartals wählen: 1. Januar, 1. April, 1. Juli, 1. Oktober. Die Berechnung der Prämie erfolgt dann anteilig.

Beispiel:
Du hast den SMILE-Tarif Selbstbehalt zum 1. Januar gewählt und dein Jahresbruttoeinkommen liegt bei 20.000 €. Falls du keine Leistungen (außer oben genannte) in Anspruch nimmst, erhältst du Ende des Jahres 250 € Prämie zurück.

Sollte es notwendig sein, kannst du Leistungen natürlich trotzdem beanspruchen. Dann bezahlst du dafür allerdings bis zu 330 € selbst. Danach geht alles wieder auf unsere Rechnung. Im schlechtesten Fall zahlst du also 80 € drauf (ein überschaubares Risiko also...).

Wie viel Prämie du in deinem Fall zurück bekommst und wie hoch dein Selbstbehalt ist, erfährst du einfach und schnell mit unserem Beitragsrechner.

Tarifgruppe Einkommensstufe Prämie Selbstbehalt Risiko
1 ab 4.000€ 65€ 85€ 20€
2 ab 10.000€ 150€ 190€ 40€
3 ab 20.000€ 250€ 330€ 80€
4 ab 30.000€ 400€ 530€ 130€
5 ab 43.000€ 600€ 790€ 190€
Wichtig: Bitte beachte, dass bei der Wahl eines Wahltarifes (SMILE-Tarif) der Gesetzgeber eine Bindungsdauer von 3 Jahren vorschreibt (aber wer wechselt schon alle Tage die Krankenkasse?).

Der SMILE-Tarif „Selbstbehalt“ lässt sich nicht mit dem „Kohle statt Schnickschnack“-Tarif, oder dem SMILE-Tarif „Beitragserstattung“ kombinieren.

Für den Tarif ist keine gesonderte Kündigung erforderlich (endet automatisch). In bestimmten Fällen gibt es ein Sonderkündigungsrecht, z. B. bei Arbeitslosigkeit oder wenn wir den Tarif ändern.

Mehr zu unseren Tarifen gibt’s hier. Deine persönliche Versicherungsbeitrag erfährst du schnell und einfach mit dem Beitragsrechner.

Entscheidungshilfe gefällig? Wir beraten dich gerne.

 
Studentenservice
Das Uni-Leben ist oft voller Tücken. Das KRANKE KASSE Studententeam hilft dir weiter und berät dich zu Themen wie Versicherung während dem Studium, während Praktika, Auslandsaufenthalten oder Nebenjobs.

Bei der KRANKEN KASSE bist du wie folgt krankenversichert:
  • Kostenfrei über die Eltern bis zum 25. Geburtstag oder beim Ehepartner, wenn Anspruch auf Familienversicherung besteht.
  • Selbst als Mitglied in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS).
  • Als Examenskandidat.
  • Als freiwilliges Mitglied.
Ruf einfach an. Wir informieren Studenten, Praktikanten, Fachschüler oder Schüler des 2. Bildungsweges gerne über die einzelnen Möglichkeiten.

Wir sind zu erreichen unter:
Team Privatkunden
Telefon: (0711) 933 44-3629
Fax: (0711) 933 44 - 56 00
E-Mail: service@krankekasse.de

 
Versichertenkarte
Deine KRANKE KASSE Versichertenkarte solltest du bei jedem Arztbesuch dabei haben. Keine Sorge, auf der Karte sind keine sensiblen Daten gespeichert, sondern lediglich Infos die der administrativen Abwicklung dienen: Name der Krankenkasse (CITYBKK), dein Name, Versichertenstatus, Anschrift, Geburtsdatum, Kassennummer, Versichertennummer. Jedes Mitglied - auch mitversicherte Familienangehörige – erhält eine eigene Versichertenkarte.

 
Vorsorgeuntersuchungen
Erwachsene: Falls du über 35 bist, kannst du alle 2 Jahre einen Gesundheits-Check-up zur Früherkennung von Krankheiten vornehmen. Dabei wirst du auf Fehler im Herz-Kreislauf-System, chronische Entzündungen der Niere und des Nierenbeckens sowie Zuckerkrankheit untersucht. Außerdem können Frauen ab 20. Jahren und Männer ab 45 zu Krebsvorsorgeuntersuchungen gehen. Kinder:
Für die gesunde Entwicklung eines Kindes sind die ersten Lebensjahre sehr wichtig. Von der Geburt bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind insgesamt 9 gründliche Untersuchungen vorgesehen (U1-U9). Sie dienen der Früherkennung von gefährlichen Krankheiten. Wir raten dieses Angebot auch zu nutzen, wenn dein Kind ganz gesund wirkt.

Jugendliche:
Die Jugendgesundheitsuntersuchung (U10 bzw. J1) ist eine neue Vorsorgeuntersuchung für junge Leute im Alter zwischen 13 und 15 Jahren. Diese Lebensphase ist für die meisten schwierig. Neben der körperlichen Untersuchung gibt es deshalb auch die Gelegenheit, Antworten auf Fragen zu körperlichen und seelischen Veränderungen zu bekommen.

Vorsorge-Reminder:
Für alle die Kalender hassen, bieten wir mit unserem Vorsorge-Reminder einen ganz besonderen Erinnerungsservice. Einfach in unserer Internet-Filiale anmelden und in Zukunft automatisch an wichtige Vorsorgeuntersuchungen erinnert werden.

 
Zahnärztliche Behandlung
Die Behandlungskosten für Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen oder das Ziehen eines Zahnes übernimmt die KRANKE KASSE. Dies gilt auch für spezielle Leistungen wie Kiefer- und Parodontose-Behandlungen (Zahnbetterkrankung). Du hast freie Wahl unter allen zugelassenen Zahnärzten. Um den schwarzen Löchern vorzubeugen, macht es Sinn, sich wenigstens einmal im Jahr zahnärztlich untersuchen zu lassen. Das erhöht auch den Zuschuss ("Vorsorgebonus"), falls du mal Zahnersatz brauchen solltest. Einfach jede Vorsorge-Untersuchung vom Zahnarzt bescheinigen lassen. Das Bonusheft dafür gibt’s in der Zahnarztpraxis.
Für Kindergarten- und Schulkinder gibt es Gruppenprophylaxe-Veranstaltungen. Außerdem sind für Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 18. Lebensjahr zweimal jährlich kostenlose zahnärztliche Untersuchungen ohne Praxisgebühr-Zahlung vorgesehen. Auch die Kosten für eine Zahnversiegelung der Backenzähne zum Schutz vor Karies werden übernommen.
Versicherte über 18 Jahre müssen pro Quartal für jeden ersten Zahnarzt-Besuch ohne Überweisung Praxisgebühr (siehe “Aktuelle Daten und Zuzahlungen) zahlen. Die Praxisgebühr entfällt bei Untersuchungen, die im Zusammenhang mit dem Bonusprogramm gemacht werden.

 
Zahnersatz
Auch bei den "dritten Zähnen" beteiligt sich die KRANKE KASSE. Das heißt, an den Kosten von Zahnkronen, fest sitzendem Zahnersatz, Brücken, Stiftzähnen, herausnehmbarem Zahnersatz wie Teil- und Vollprothesen sowie deren Reparaturen. Die Kostenbeteiligung orientiert sich am Befund des Zahnarztes. Dabei ist innerhalb der gesetzlichen Regelversorgung festgelegt, wie die "ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige Versorgung" bei dem jeweiligen Befund aussieht. Viele Patienten möchten allerdings mehr als diese Regelversorgung. Dafür erhielt man bisher gar keinen Zuschuss. Nach der aktuellen Regelung erhält man nun trotzdem den Festzuschuss. Egal, welche Leistungen im Endeffekt gewählt wurden. Die so genannten befundorientierten Festzuschüsse richten sich nach der Formel "gleiche Ausgangssituation - gleicher Zuschuss". Damit orientiert sich das heutige System nicht mehr an den Kosten der Behandlung, sondern an der ursprünglichen Ausgangssituation bei deinem Gebiss, also dem Befund.

Bonusregel:
Der Festzuschuss besteht aus einem gesetzlich vorgegebenen Betrag, der für die entsprechende Regelversorgung festgelegt wurde. Der Zuschuss erhöht sich um einen Bonus von 20 %, wenn du in den letzten fünf Jahren wenigstens einmal pro Kalenderjahr bei der Vorsorgeuntersuchung warst. Versicherte bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen diese Vorsorgeuntersuchungen einmal im Kalenderjahr gemacht haben, um den Bonus zu bekommen. Dein Zahnarzt bescheinigt dir diese Termine in deinem Bonusheft. Hast du in den letzten 10 Kalenderjahren mindestens einmal jährlich (Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres einmal im Kalenderhalbjahr) die Vorsorgeuntersuchungen eingehalten, erhöhen wir deinen Bonus sogar auf 30 %.
Falls du sehr wenig verdienst, übernimmt die KRANKE KASSE den gesamten Betrag (Sozialklausel). Doch auch wenn du etwas mehr verdienst, als die "Sozialklausel" festlegt, kann sich dein Eigenanteil verringern. Du solltest in jedem Fall vor Beginn der Behandlung den Heil- und Kostenplan mit uns besprechen.
Du kannst an den Laborkosten bis zu 50% sparen. Unsere Kooperations-Dentallabore bieten im Ausland hergestellten Qualitätszahnersatz mit bis zu 5 Jahren Garantie. Gesetzlich vorgeschrieben sind sogar nur 2 Jahre. Keine Sorge, das ist keine Billigware. Der Zahnersatz wird aus Qualitätsmaterial individuell hergestellt und von Experten in Deutschland überprüft. Noch Fragen? Wir beraten dich gerne.  
Zahnersatz und Prophylaxe zum Nulltarif
Über unser exklusives Vorsorgeprogramm "Gratis Zahnservice" erhältst du in ausgewählten Zahnarztpraxen und Dentallabors qualitativ hochwertigen Zahnersatz – gratis, ohne Zuzahlung! Bezahlt werden Keramik-Vollverblendungen im sichtbaren Bereich (Oberkiefer bis Zahn 5 und im Unterkiefer bis Zahn 4). Zudem gibt’s zwei Mal jährlich kostenlose Zahnreinigung (Prophylaxe).

Voraussetzungen:
Du bist bereit, dich bei unseren ausgewählten Zahnärzten behandeln zu lassen und nimmst mindestens ein Jahr an dem „Gratis Zahnservice“-Programm teil. Zahnersatz zum Nulltarif erhältst du, wenn du in den letzten 10 Jahren mindestens einmal jedes Kalenderjahr bei der Zahnarzt-Vorsorge warst. Ein Nachweis in deinem Bonusheft ist Pflicht. Solltest du kein vollständiges Bonusheft haben (mindestens 10 hintereinander quittierte Vorsorgeuntersuchungen vor Beginn der Behandlung), kannst du trotzdem am Programm teilnehmen. Allerdings wird dann ein Eigenanteil berechnet, der sich danach richtet, wie viele Vorsorgeuntersuchungen du nachweisen kannst. Dabei werden nur die Untersuchungen, die ohne Unterbrechung vor Beginn der Behandlung durchgeführt wurden, berücksichtigt. Für das „Gratis Zahnservice“-Programm kannst du dich bei einem teilnehmenden Zahnarzt anmelden. Dort bekommst du auch das Bonusheft und alle weiteren Infos zum „Gratis Zahnservice“-Programm.

Die kostenlose Zahnreinigung, sprich Prophylaxe gibt’s bei der Teilnahme an diesem Programm immer kostenlos. Unabhängig von den bisher durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen.

Du möchtest lieber die Zähne wechseln, als den Zahnarzt?

Du willst bei deinem alten Zahnarzt bleiben und trotzdem von günstigem Zahnersatz aus dem Ausland profitieren? Kein Problem! Wir haben mit einem seriösen Dentallabor einen Preisabschlag von bis zu 50 % vereinbart. Für den im Ausland hergestellten Zahnersatz gibt es anstelle der üblichen zwei, bis zu fünf Jahre Garantie. Die Arbeiten werden in Deutschland nach den allgemein anerkannten Qualitätskriterien geprüft und kontrolliert. Dabei unterliegt der Zahnersatz denselben Qualitätsanforderungen, die an inländische Produkte gestellt werden.

Bei Interesse wende dich mit dem Heil- und Kostenplan deines Zahnarztes an

Indento GmbH Tel: (0800) 8776 226 (kostenlos)

Dort macht man dir ein Angebot für den Zahnersatz. Anschließend sagst du deinem Zahnarzt, dass du den Zahnersatz von einem von dir gewählten Dentallabor anfertigen lassen willst. Wenn dein Zahnarzt zustimmt, wird dein Zahnersatz in dem Indento-Dentallabor mit einer bis zu fünf Jahre verlängerten Garantie angefertigt.

Weitere Fragen rund um das Programm beantworten wir dir unter der kostenlosen Hotline (0800) 033 31 33.

 
Zuzahlungen
Das sind die aktuellen Zuzahlungen:

Arznei- und Verbandmittel 10% des Preises, mindestens 5€, höchstens 10,00€, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels
Arztbesuch 10,00€ pro Quartal bei Arzt oder Zahnarzt
Fahrkosten 10% des Preises, mindestens 5,00€, höchstens 10,00€, jedoch nicht mehr als die Kosten
Häusliche Krankenpflege 10% der Kosten, längstens für 28 Tage im Kalenderjahr, 10,00€ je Verordnung
Heilmittel 10% der Kosten des Mittels, 10,00€ je Verordnung
Hilfsmittel 10% des Preises, mindestens 5,00€, höchstens 10,00€, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels
Haushaltshilfe 10% der Kosten, mindestens 5,00€, höchstens 10,00€ pro Tag
Krankenhausbehandlung 10,00€ pro Tag, längstens für 28 Tage pro Kalenderjahr
Soziotherapie 10% der Kosten, mindestens 5,00€, höchstens 10,00€
Stationäre Vorsorge und Rehabilitation 10,00€ pro Tag
Anschlussheilbehandlung 10,00€ pro Tag, längstens für 28 Tage
Zahnersatz In der Regel 50%. Zusätzlich wird ein Vorsorgebonus von 10% bzw. 15% berücksichtigt. Der Bonus entfällt, wenn der Versicherte die Vorsorgeuntersuchungen nicht regelmäßig genutzt hat oder seine Zahnpflege unzureichend ist. Es gilt eine besondere Härtefallregelung.


 
Zuzahlungsfreie Arzneimittel (siehe Arzneimittel zahlungsfrei)