KRANKE KASSE, GESUNDE LEISTUNG.
Alle Leistungen der KRANKEN KASSE by CITY BKK im Überblick. Viel Spaß beim Lesen, oder anhören. Solltest es danach noch
Fragen geben, kannst du uns jederzeit kontaktieren.

Praxisgebühr:
Versicherte ab 18 Jahren bezahlen pro Quartal für jeden Erstbesuch eines Vertragsarztes oder Psychotherapeuten eine Praxisgebühr von 10 €. Falls man zu weiteren Ärzten einer anderen Fachrichtung gehen will, hat der erstaufgesuchte Arzt hat eine Überweisung auszustellen. Mit einer Überweisung entfällt die Praxisgebühr. Von der Praxisgebühr ausgenommen sind Schutzimpfungen und Gesundheitsuntersuchungen.
Für eine ärztliche Behandlung fallen folgende Zuzahlungen an: “Aktuelle Daten und Zuzahlungen”.
Kinder unter 18 Jahren müssen nichts zuzahlen, außer bei kieferorthopädischer Behandlung, Zahnersatz und Fahrkosten.
Die KRANKE KASSE erstattet keine Arzneimittel, die nicht auf Kassenrezept verordnet, bzw. auf Privatrezept verschrieben werden. Wir informieren dich gerne über weitere Einzelheiten. Gut zu wissen: Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von den Zuzahlungen komplett befreit.
Siehe auch “Aktuelle Daten und Zuzahlungen”.
CITYMED Gesundheitstelefon
Damit du nach deiner Auslandreise keine unerwünschten Souvenirs nach Hause bringst, bezahlen wir ohne wenn und aber alle Reiseimpfungen, die von der STIKO (Ständige Impfkommission) empfohlen werden.
Die ärztliche Impfleistung geht auf die Krankenversicherten-Karte (soweit vertragliche Vereinbarungen bestehen). Wenn der Arzt die Impfung privat abrechnet, erstatten wir die Kosten für die ärztliche Leistung in Höhe des Kassensatzes. Einfach die Original-Rechnungen einreichen, packen und beruhigt verreisen.
Vorteil der EHIC: Die EHIC kannst du im Ausland einfach beim Arzt oder im Krankenhaus vorlegen. Und musst nicht mehr – wie bisher – umständlich mit dem Auslandskrankenschein bei einer Krankenkasse am Urlaubsort einen Behandlungsschein ausstellen lassen, um behandelt zu werden.
Die EHIC ist im Ausland für alle medizinisch notwendigen Behandlungen gültig, z. B. bei einem gebrochenen Bein, einem kranken Zahn oder einem Virus. Auch die fortlaufende Versorgung bei schweren chronischen Krankheiten ist darüber abgedeckt. Sie gilt ausdrücklich nicht, wenn du dich bewusst für eine Behandlung im EU-Ausland anstatt in Deutschland entscheidest.
Damit du nach deiner Auslandreise keine unerwünschten Souvenirs nach Hause bringst, bezahlen wir ohne wenn und aber alle Reiseimpfungen, die von der STIKO (Ständige Impfkommission) empfohlen werden. Die ärztliche Impfleistung geht auf die Krankenversicherten-Karte (soweit vertragliche Vereinbarungen bestehen). Wenn der Arzt die Impfung privat abrechnet, erstatten wir die Kosten für die ärztliche Leistung in Höhe des Kassensatzes. Einfach die Original-Rechnungen einreichen, packen und beruhigt verreisen.
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland Großbritannien
- Irland
- Island
- Italien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Mazedonien
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Schweiz
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
- Zypern
In folgenden Ländern ist die EHIC nicht gültig:
- Bosnien-Herzegowina
- Kroatien
- Serbien-Montenegro
- Türkei
- Tunesien
Für diese Länder gibt es nach wie vor eigene Anspruchsausweise, die du bei der KRANKEN KASSE anfordern kannst.
In Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, reicht es, wenn du deine Europäische Versichertenkarte EHIC dabei hast. In Großbritannien brauchst du sogar nur deinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wichtig: Höhe und Umfang der Leistungen richten sich nach den Vorschriften des Gastlandes. Informationen zu den einzelnen Ländern findest du auch unter www.dvka.de.
Falls du in Länder reist, mit denen keine Sozialversicherungsabkommen bestehen (z. B. USA, Thailand) empfehlen wir zusätzliche eine private Auslands-Krankenversicherung. Die gibt’s schon für wenig Geld und schützt dich vor Kosten im Krankheitsfall.
Rücktransport:
Egal, ob du in Ländern mit oder ohne Sozialversicherungs-Abkommen krank wirst: Rücktransportkosten können nicht übernommen werden. Auch hier empfehlen wir eine zusätzliche private Auslands-Krankenversicherung.
Auslands-Notruf:
Ein besonderer Service für KRANKE KASSE Versicherte ist der KRANKE KASSE-Auslands-Notruf - +49 (0180) 463 66 33. Da sagen wir auch, wo es deutsch- oder englischsprachige Ärzte an deinem Urlaubsort gibt.
Damit du nach deiner Auslandreise keine unerwünschten Souvenirs nach Hause bringst, bezahlen wir ohne wenn und aber alle Reiseimpfungen, die von der STIKO (Ständige Impfkommission) empfohlen werden. Die ärztliche Impfleistung geht auf die Krankenversicherten-Karte (soweit vertragliche Vereinbarungen bestehen). Wenn der Arzt die Impfung privat abrechnet, erstatten wir die Kosten für die ärztliche Leistung in Höhe des Kassensatzes. Einfach die Original-Rechnungen einreichen, packen und beruhigt verreisen.
Sobald du mit den gesetzlichen Zuzahlungen die Belastungsgrenze im laufenden Jahr erreicht hast, prüft die KRANKE KASSE, ob du für den Rest des Jahres von Zuzahlungen befreit wirst.
BKK MedPlus
So einfach gibt’s Bares für gesunde Aktivitäten:
Jeder Versicherte ab 18 Jahren erhält einen eigenen Bonuspass. Wenn du Kinder hast, können die Vorsorgeaktivitäten als Kinder-Bonus im Familien-Bonuspass eingetragen werden. Im Bonuspass bzw. Familien-Bonuspass werden alle Aktivitäten vermerkt. Sobald mindestens 50 € Bonus-Prämie zusammengekommen sind, wird der Bonus ausgezahlt. Direkt auf dein Konto.
Für diese gesunden Aktivitäten gibt’s Kohle:
| Bonus-Aktivitäten (der Anspruch auf einen Bonus besteht bei Aktivitäten in Höhe von mindestens 50 € Bonusprämie) | |
|---|---|
| Zahnvorsorge (jährlich ab 18 Jahren) | 30 € |
| Krebsvorsorge (jährlich für Frauen ab 20 Jahren, für Männer ab 45 Jahren) |
30 € |
| Gesundheits-Check-up durchgeführt (alle zwei Jahre ab 35 Jahren) |
30 € |
| Nichtraucher (seit mind. sechs Monaten) | 30 € |
| BMI (Body Mass Index) zwischen 19 und 25 (Frauen 19-24, Männer 20-25) |
30 € |
| Seh- oder Hörtest | 20 € |
| Körpermessung (z. B. Blutdruck, Körperfett- oder Blutzucker-Analyse) |
20 € |
| Präventions-Kurs (Bewegung, Stress, Suchtmittel-konsum, Ernährung) |
20 € |
| Aktiv im Sportverein/Fitness-Studio | 20 € |
| Aktueller Impfschutz | 20 € |
| Sportabzeichen erworben | 20 € |
| Teilnahme Sportveranstaltung | 20 € |
| GESAMT Bonus | 290 € |
| KINDER-Bonus (nur bei mitversicherten Kindern) | |
|---|---|
| U1 bis U9 sowie J1 | jeweils 20 € |
| Zahnärztliche Vorsorge-Untersuchung bis einschl. 6. Lebensjahr |
20 € |
Ein Ehepaar hat drei Kinder. Alex 2, Leonie 3 und Jan 5 Jahre alt. Alle empfohlenen Aktivitäten wurden durchgeführt. Die Familie erhält eine Bonuszahlung von über 700€.
Unser Tipp: besser jetzt ein voller Bonuspass, als später ein Bypass. Und den schickst du an folgende Adresse (den Bonuspass natürlich):
Bonuszentrale CITY BKK
Postfach 16 02 35
60065 Frankfurt.
Weitere Informationen gibt’s hier: CITYMED Eltern-Telefon
- alle notwendigen Fahrten zum Krankenhaus und zurück mit dem preiswertesten Verkehrsmittel.
- Rettungsfahrten zum Krankenhaus, auch wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist.
- alle Fahrten (z. B. auch zum Arzt), bei denen ein Krankenwagen notwendig ist.
- Fahrten zu einer ambulanten Behandlung / Operation im Krankenhaus, wenn dadurch eine sonst notwendige voll- oder teilstationäre Behandlung überflüssig wird.
Fahrten zu einer ambulanten Behandlung müssen vorher von der KRANKEN KASSE genehmigt werden.
Wenn du ein eigenes Fahrzeug benutzt, kann für jeden Kilometer eine Wegstrecken-Entschädigung berücksichtigt werden. Die Kilometerpauschale beträgt zurzeit immerhin 0,20 €.
Aufgepasst: Beim “Kohle statt Schnickschnack”-Tarif übernehmen wir keine Fahrkosten (Rettungsfahrten aber natürlich schon).
Verhütung:
Die KRANKE KASSE übernimmt Kosten für ärztliche Beratung, Untersuchung und Verordnung von Verhütungsmitteln. Für Frauen bis zum 20. Geburtstag erstatten wir die Kosten für Pille und Spirale, soweit ärztlich verordnet.
Künstliche Befruchtung:
Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich die KRANKE KASSE an den Kosten einer künstlichen Befruchtung mit 50%. Nähere Auskünfte erteilen wir gerne.
Sterilisation/Abtreibung:
Notwendige Krankenhausaufenthalte im Zusammenhang mit einem legalen Schwangerschaftsabbruch bezahlen wir ebenfalls. Natürlich auch die ärztliche Beratung davor. Bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation gewähren wir Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
- Ehepartner
- Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (im Volksmund „Homo-Ehe“)
- Kinder, die weder Beruf noch Ausbildung nachgehen, bis 23 Jahre.
- Kinder bis 25, die nicht berufstätig, sondern in Ausbildung, Studium, Wehr-/Zivildienst oder einem freiwilligem sozialen Jahr sind, in dem sie kein Taschengeld oder Sachbezüge erhalten. Bei Kindern, die Wehr- oder Zivildienst leisten, wird die Altersgrenze noch mal angehoben.
- Kinder ohne Altersbegrenzung, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht selbst für ihren Unterhalt aufkommen können
- Stief- und Enkelkinder, die überwiegend vom Mitglied versorgt werden.
- Pflegekinder
Wichtige Voraussetzung für die Versicherung: Das regelmäßige Einkommen des Familien-Angehörigen beträgt monatlich weniger als 400 € bei so genannter „geringfügiger Beschäftigung“. Bei allen anderen Einkünften weniger als 355 € (z. B. Mieteinkünfte und Erbschaften). Der Wohnsitz oder Haupt-Aufenthaltsort muss in Deutschland sein. Die KRANKE KASSE kann auch als Familienversicherung gewählt werden, wenn die Elternteile bei verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen versichert sind. Eine freiwillige Versicherung für Kinder ist möglich, wenn ein Elternteil keiner gesetzlichen Krankenkasse angehört.
- eine ärztliche Zweitmeinung
- Auskünfte zu Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten
- Tipps zu weiteren Behandlungsmöglichkeiten
In Berlin und Hamburg herrscht mal wieder Ausnahmezustand: Dort hat die KRANKE KASSE mit einigen Pflegediensten/Sozialstationen einen eigenen Vertrag über häusliche Krankenpflege abgeschlossen. Im Klartext: Nicht alle Pflegedienste/Sozialstationen dürfen dort KRANKE KASSE Versicherte versorgen. Wenn dir dein Arzt häusliche Krankenpflege verordnet, setz dich bitte mit uns in Verbindung. Wir helfen dir gerne bei der Auswahl einer unserer Pflegedienste/Sozialstationen. Keine Sorge, auch da sind die Pfleger und Pflegerinnen super. Los geht’s nach der Zustimmung durch die KRANKE KASSE. Versicherte ab 18 Jahre tragen einen Eigenanteil ("Aktuelle Daten und Zuzahlungen").
Falls im Haushalt ein Kind lebt, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, finanzieren wir eine Haushaltshilfe für bis zu 8 Stunden pro Tag. Dies in folgenden Situationen:
- während deines Krankenhaus- oder Kuraufenthaltes
- wenn durch eine ambulante Operation ein stationärer Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt wird
- soweit eine Schonung nach einem Krankenhausaufenthalt ärztlich verordnet wird
Bitte beachte die aktuellen Zuzahlungsregelungen ("Aktuelle Daten und Zuzahlungen").
Aufgepasst: Beim “Kohle statt Schnickschnack”-Tarif werden Haushaltshilfen nicht von der KRANKEN KASSE übernommen.
Aufgepasst: Beim “Kohle statt Schnickschnack”-Tarif werden Heilmittel nicht von der KRANKEN KASSE übernommen.
Die KRANKE KASSE übernimmt alle vertraglich festgelegten Anschaffungskosten. Kosten für Änderungen, spezielle Reparaturen und notwendigen Ersatz ebenfalls.
Solltest du so ein Hilfsmittel benötigen, reich uns bitte einfach die ärztliche Verordnung ein. Gerne informieren wir dich über alle weiteren Einzelheiten.
Versicherte ab 18 Jahren tragen einen Eigenanteil (siehe “Aktuelle Daten und Zuzahlungen”).
Du brauchst Beratung? Einfach melden.
Bei abgeschlossener Behandlung einer schweren Gebiss-Funktionseinschränkung trägt die KRANKE KASSE 100% der vertraglich vereinbarten Sätze. Die Schwere der Gebiss-Funktionseinschränkung diagnostiziert der Zahnarzt. Im Rahmen der Behandlung werden zunächst 80% der Kosten übernommen (solltest du zwei Kinder in kieferorthopädische Behandlung haben sind es 90%). Die Abrechnung erfolgt direkt über die Kassenärztliche Vereinigung – du brauchst dich also nicht weiter drum zu kümmern. Die Differenzkosten von 20% bzw. 10% trägt der Versicherte bis zum Abschluss der Behandlung selbst. Danach erstattet die KRANKE KASSE auch diese Kosten – vorausgesetzt, die Behandlung wurde nicht gegen zahnärztlichen Rat abgebrochen. Falls der Abschluss der Behandlung objektiv nicht zufriedenstellend ist, zahlt die KRANKE KASSE selbstverständlich die Restkosten zurück.
Ein Anspruch auf kieferorthopädische Behandlung besteht grundsätzlich nur, wenn damit vor dem 18. Geburtstag begonnen wurde. Bei schwerer Kieferanomalie wird die Behandlung auch bei älteren Versicherten übernommen.
- Fahrkosten (mit Ausnahme von Rettungsfahrten)
- ambulante Badekuren
- Mutter/Vater-Kind-Kuren (Vorsorge und Rehabilitation)
- Haushaltshilfe
- Heilmittel (z. B. Krankengymnastik oder Massagen)
Sollte es notwendig sein, kannst du genannte Leistungen natürlich trotzdem beanspruchen. Dann bezahlst du dafür allerdings bis zu 600 € pro Jahr selbst. Danach geht alles wieder auf unsere Rechnung (also kein Riesenrisiko...).
Auf das Bonusprogramm und die maximalen Präventionszuschüsse musst du natürlich nicht verzichten.
Was dich der „Kohle statt Schnickschnack“-Tarif kostet, und wie viel Prämie du zurück bekommst, erfährst du einfach und schnell mit unserem Beitragsrechner
Bitte beachte, dass bei der Wahl eines Wahltarifes („Kohle statt Schnickschnack“) der Gesetzgeber eine Bindungsdauer von 3 Jahren vorschreibt (aber wer wechselt schon alle Tage die Krankenkasse?).
Für den Tarif ist keine gesonderte Kündigung erforderlich (endet automatisch). In bestimmten Fällen gibt es ein Sonderkündigungsrecht, z. B. bei Arbeitslosigkeit oder wenn wir den Tarif ändern.
Wichtig: Der „Kohle statt Schnickschnack“-Tarif lässt sich nicht mit dem SMILE-Tarif „Selbstbehalt“, oder dem SMILE-Tarif „Beitragserstattung“ kombinieren.
Mehr zu unseren Tarifen gibt’s hier. Deine persönliche Versicherungsbeitrag erfährst du schnell und einfach mit dem Beitragsrechner.
Entscheidungshilfe gefällig? Wir beraten dich gerne.
Die KRANKE KASSE bezahlt den Krankenhausaufenthalt so lange wie medizinisch notwendig. Darüber entscheidet ein Arzt. Zuzahlung sind innerhalb eines Kalenderjahres für maximal 28 Tage zu zahlen (siehe “Aktuelle Daten und Zuzahlungen). Bei Versicherten unter 18 Jahren und bei teilstationärer Behandlung in Tageskliniken muss kein Eigenanteil gezahlt werden. Erfolgt die Krankenhausbehandlung zu Lasten der Berufsgenossenschaft (z. B. bei einem Berufsunfall) oder der Kriegsopferversorgung, muss auch nichts zugezahlt werden.
Hamburger Extras:
Bei Kindern aus Hamburg ist eine Verkürzung des Krankenhausaufenthaltes möglich. Die Betreuung zu Hause nach ambulanten Operationen leisten Kinderkrankenschwestern. Auch nach einem ambulanten oder vorstationären Check betreut geschultes Pflegepersonal.
Blasentumore werden in Hamburg von den Fachärzten des Allgemeinen Krankenhauses Barmbek betreut. Dort haben wir einen Top-Vertrag: Er garantiert Unterbringung im 2-Bett-Zimmer, neueste Technik, schmerzfreie Behandlung und einen Krankenhausaufenthalt von maximal 6 Tagen.
- Angestellte in Höhe des Nettoverdienstes, höchstens aber 13 € täglich. Der darüber hinausgehende Betrag wird vom Arbeitgeber übernommen.
- Andere Versicherte wie Bezieherinnen von Arbeitslosengeld I/II, die Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit haben, bekommen Leistungen in Höhe des Krankengeldes.
Das Mutterschaftsgeld wird für 6 Wochen vor, und 8 Wochen nach der Entbindung gezahlt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten für 12 Wochen nach der Entbindung. Bei einer Frühgeburt verlängert sich der Anspruch auf 18 Wochen. Kann das Mutterschaftsgeld für die Zeit vor der Entbindung nicht voll in Anspruch genommen werden (z. B. bei einem Frühchen), verlängert sich die Bezugszeit nach der Entbindung entsprechend.
Erziehungszeit:
Solange du Erziehungsgeld bekommst oder in der Elternzeit bist, bleibt der KRANKE KASSE Versicherungsschutz grundsätzlich erhalten.
Versicherungsschutz für Neugeborene:
Sobald dein Kind geboren ist, ist es beitragsfrei familienversichert, wenn entweder Vater oder Mutter bei der KRANKEN KASSE Mitglieder sind. Bitte einfach den Antrag auf Familienversicherung ausfüllen (Formular gibt’s hier , oder gleich online in der Internet-Filiale. Nach der Anmeldung bekommst du umgehend eine Krankenversichertenkarte für dein Kind zugeschickt.
Für folgende Leistungen übernehmen wir die Kosten:
- ärztliche Betreuung und Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft, bei der Geburt und danach
- Beratung und Aufklärung zur Mundgesundheit für Mutter und Kind
- Hebammen und deren Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse
- Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln bei Schwangerschaftsbeschwerden und bei der Entbindung
- häusliche Krankenpflege
- Haushaltshilfe
- Aufenthalt in einer Entbindungsklinik bis zu sechs Tage nach der Geburt, bei medizinischer Notwendigkeit auch längerer
- Ernährung (z. B. vollwertige und ausgewogene Ernährung, Gewichtsreduktion)
- Bewegung (z. B. Förderung der Herz-Kreislauf-Funktion oder des Muskel-Skelett-Systems)
- Sucht (z. B. Verringerung des Genuss- und Suchtmittelmissbrauchs (Nichtraucher-Trainings-Kurse)
- Stressbewältigung (wie autogenes Training, Yoga, progressive Muskelentspannung u.a.).
Voraussetzung ist, dass du einen Kurs bei einem zertifizierten Trainer machst. Nur dann ist der Zuschuss möglich.
600 € ist unseres Wissens übrigens einer der höchsten Zuschüsse, den man hierzulande kriegen kann.
Übrigens profitierst du auch mit dem “Kohle statt Schnickschnack”-Tarif von den vollen Präventionsleistungen.
Sollten ambulante Maßnahmen am Wohnort nicht ausreichen kann eine ambulante Badekur beantragt werden. Die KRANKE KASSE übernimmt dabei die Kosten der badeärztlichen Behandlung und die verschriebenen Kurmittel (z. B. Massagen, Krankengymnastik, Bestrahlung, Inhalation). Flug und Hotel müssen privat bezahlt werden. Die Kosten für eine badeärztliche Behandlung werden alle drei Jahre übernommen, für eine Rehabilitation alle vier Jahre. Gesetzliche Zuzahlungen werden abgezogen (siehe “Aktuelle Daten und Zuzahlungen). Sollten auch diese ambulanten Maßnahmen nicht ausreichen und ist keine andere Versicherung (z. B. die Renten- oder Unfallversicherung) zuständig, kannst du für eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme auch in eine Vertragsklinik gehen. Die KRANKE KASSE trägt die vollen Kosten (abzüglich der gesetzlichen Zuzahlungen). Die Kosten für diese Maßnahmen werden nur alle vier Jahre übernommen.
Als Ergänzung zur Rehabilitation zahlt die KRANKE KASSE bei chronischen Krankheiten Patientenschulungen. Bezahlt werden 80 % (maximal 200 €) der Schulungskosten. Keinen Zuschuss gibt es bei Schulungen die mehr als 300 € kosten. Versicherte unter 18 Jahren zahlen keinen Eigenanteil.
Aufgepasst: Beim “Kohle statt Schnickschnack”-Tarif übernehmen wir keine ambulanten Badekuren.
Eine ärztliche Beratung empfehlen wir in jedem Fall.
Weitere Fragen zum Auslands-Impfschutz? Unter der kostenlosen CITYMED-Servicenummer (0800) 463 66 33 kriegst du rund um die Uhr fachkundige Auskunft.
Du bekommst 1/12 des gesamten Jahresbeitrages (Arbeitgeber-, Arbeitnehmeranteil & Zusatzbeitrag) als Prämie, wenn du (und gegebenenfalls deine mitversicherten Angehörigen):
- mindestens 3 Monate bei der KRANKEN KASSE versichert bist (im Kalenderjahr, in dem der SMILE-Tarif gewählt wurde).
- den Tarif bis spätestens 30.06. des laufenden Jahres gewählt hast.
- im jeweiligen Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen hast. Ausgenommen davon sind:
- Prävention und Selbsthilfe
- Schutzimpfungen
- Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen
- medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgekuren
- Gesundheitsuntersuchungen (z.B. Krebsvorsorge, Gesundheits-Check-up)
- Kinderuntersuchungen
- Vorsorgeleistungen bei Schwangerschaft
- Leistungen von Angehörigen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Diese Leistungen darf jeder immer gerne kostenlos mitnehmen – und natürlich auch die maximalen Präventionszuschüsse und das Bonusprogramm.
Wie viel Prämie du zurück bekommst, erfährst du einfach und schnell mit unserem Beitragsrechner.
Wichtig: Bitte beachte, dass bei der Wahl eines Wahltarifes (SMILE-Tarif) der Gesetzgeber eine Bindungsdauer von 3 Jahren vorschreibt (aber wer wechselt schon alle Tage die Krankenkasse?).
Für den Tarif ist keine gesonderte Kündigung erforderlich (endet automatisch). In bestimmten Fällen gibt es ein Sonderkündigungsrecht, z. B. bei Arbeitslosigkeit oder wenn wir den Tarif ändern.
Den SMILE-Tarif „Beitragserstattung“ können alle Mitglieder wählen, außer
- wenn sie gleichzeitig den SMILE-Tarif „Selbstbehalt“, oder den „Kohle statt Schickschnack“-Tarif wählen.
- wenn ihre Beiträge vollständig von Dritten getragen werden (gilt z. B. bei Empfängern von Arbeitslosengeld II).
Abhängig von deinem Jahresbruttoeinkommen erhältst du eine Prämie von bis zu 600 € im Jahr. Dafür beteiligst du dich an den Kosten (allerdings nur bis zur Höhe deines individuellen Selbstbehaltes), falls du trotzdem Leistungen in Anspruch nimmst.
Ausgenommen davon sind:
- Prävention und Selbsthilfe
- Schutzimpfungen
- Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen
- medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgekuren
- Gesundheitsuntersuchungen (z.B. Krebsvorsorge, Gesundheits-Check-up)
- Kinderuntersuchungen
- Vorsorgeleistungen bei Schwangerschaft
- Leistungen von Angehörigen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Den SMILE-Tarif Selbstbehalt kannst du jeweils zum Beginn des nächsten Quartals wählen: 1. Januar, 1. April, 1. Juli, 1. Oktober. Die Berechnung der Prämie erfolgt dann anteilig.
Beispiel:
Du hast den SMILE-Tarif Selbstbehalt zum 1. Januar gewählt und dein Jahresbruttoeinkommen liegt bei 20.000 €. Falls du keine Leistungen (außer oben genannte) in Anspruch nimmst, erhältst du Ende des Jahres 250 € Prämie zurück.
Sollte es notwendig sein, kannst du Leistungen natürlich trotzdem beanspruchen. Dann bezahlst du dafür allerdings bis zu 330 € selbst. Danach geht alles wieder auf unsere Rechnung. Im schlechtesten Fall zahlst du also 80 € drauf (ein überschaubares Risiko also...).
Wie viel Prämie du in deinem Fall zurück bekommst und wie hoch dein Selbstbehalt ist, erfährst du einfach und schnell mit unserem Beitragsrechner.
| Tarifgruppe | Einkommensstufe | Prämie | Selbstbehalt | Risiko |
| 1 | ab 4.000€ | 65€ | 85€ | 20€ |
| 2 | ab 10.000€ | 150€ | 190€ | 40€ |
| 3 | ab 20.000€ | 250€ | 330€ | 80€ |
| 4 | ab 30.000€ | 400€ | 530€ | 130€ |
| 5 | ab 43.000€ | 600€ | 790€ | 190€ |
Der SMILE-Tarif „Selbstbehalt“ lässt sich nicht mit dem „Kohle statt Schnickschnack“-Tarif, oder dem SMILE-Tarif „Beitragserstattung“ kombinieren.
Für den Tarif ist keine gesonderte Kündigung erforderlich (endet automatisch). In bestimmten Fällen gibt es ein Sonderkündigungsrecht, z. B. bei Arbeitslosigkeit oder wenn wir den Tarif ändern.
Mehr zu unseren Tarifen gibt’s hier. Deine persönliche Versicherungsbeitrag erfährst du schnell und einfach mit dem Beitragsrechner.
Entscheidungshilfe gefällig? Wir beraten dich gerne.
Bei der KRANKEN KASSE bist du wie folgt krankenversichert:
- Kostenfrei über die Eltern bis zum 25. Geburtstag oder beim Ehepartner, wenn Anspruch auf Familienversicherung besteht.
- Selbst als Mitglied in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS).
- Als Examenskandidat.
- Als freiwilliges Mitglied.
Wir sind zu erreichen unter:
Team Privatkunden
Telefon: (0711) 933 44-3629
Fax: (0711) 933 44 - 56 00
E-Mail: service@krankekasse.de
- Nachweisheft: Beratung über Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs
Für die gesunde Entwicklung eines Kindes sind die ersten Lebensjahre sehr wichtig. Von der Geburt bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind insgesamt 9 gründliche Untersuchungen vorgesehen (U1-U9). Sie dienen der Früherkennung von gefährlichen Krankheiten. Wir raten dieses Angebot auch zu nutzen, wenn dein Kind ganz gesund wirkt.
Jugendliche:
Die Jugendgesundheitsuntersuchung (U10 bzw. J1) ist eine neue Vorsorgeuntersuchung für junge Leute im Alter zwischen 13 und 15 Jahren. Diese Lebensphase ist für die meisten schwierig. Neben der körperlichen Untersuchung gibt es deshalb auch die Gelegenheit, Antworten auf Fragen zu körperlichen und seelischen Veränderungen zu bekommen.
Vorsorge-Reminder:
Für alle die Kalender hassen, bieten wir mit unserem Vorsorge-Reminder einen ganz besonderen Erinnerungsservice. Einfach in unserer Internet-Filiale anmelden und in Zukunft automatisch an wichtige Vorsorgeuntersuchungen erinnert werden.
Für Kindergarten- und Schulkinder gibt es Gruppenprophylaxe-Veranstaltungen. Außerdem sind für Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 18. Lebensjahr zweimal jährlich kostenlose zahnärztliche Untersuchungen ohne Praxisgebühr-Zahlung vorgesehen. Auch die Kosten für eine Zahnversiegelung der Backenzähne zum Schutz vor Karies werden übernommen.
Versicherte über 18 Jahre müssen pro Quartal für jeden ersten Zahnarzt-Besuch ohne Überweisung Praxisgebühr (siehe “Aktuelle Daten und Zuzahlungen) zahlen. Die Praxisgebühr entfällt bei Untersuchungen, die im Zusammenhang mit dem Bonusprogramm gemacht werden.
Bonusregel:
Der Festzuschuss besteht aus einem gesetzlich vorgegebenen Betrag, der für die entsprechende Regelversorgung festgelegt wurde. Der Zuschuss erhöht sich um einen Bonus von 20 %, wenn du in den letzten fünf Jahren wenigstens einmal pro Kalenderjahr bei der Vorsorgeuntersuchung warst. Versicherte bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen diese Vorsorgeuntersuchungen einmal im Kalenderjahr gemacht haben, um den Bonus zu bekommen. Dein Zahnarzt bescheinigt dir diese Termine in deinem Bonusheft. Hast du in den letzten 10 Kalenderjahren mindestens einmal jährlich (Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres einmal im Kalenderhalbjahr) die Vorsorgeuntersuchungen eingehalten, erhöhen wir deinen Bonus sogar auf 30 %.
Falls du sehr wenig verdienst, übernimmt die KRANKE KASSE den gesamten Betrag (Sozialklausel). Doch auch wenn du etwas mehr verdienst, als die "Sozialklausel" festlegt, kann sich dein Eigenanteil verringern. Du solltest in jedem Fall vor Beginn der Behandlung den Heil- und Kostenplan mit uns besprechen.
Du kannst an den Laborkosten bis zu 50% sparen. Unsere Kooperations-Dentallabore bieten im Ausland hergestellten Qualitätszahnersatz mit bis zu 5 Jahren Garantie. Gesetzlich vorgeschrieben sind sogar nur 2 Jahre. Keine Sorge, das ist keine Billigware. Der Zahnersatz wird aus Qualitätsmaterial individuell hergestellt und von Experten in Deutschland überprüft. Noch Fragen? Wir beraten dich gerne.
Voraussetzungen:
Du bist bereit, dich bei unseren ausgewählten Zahnärzten behandeln zu lassen und nimmst mindestens ein Jahr an dem „Gratis Zahnservice“-Programm teil. Zahnersatz zum Nulltarif erhältst du, wenn du in den letzten 10 Jahren mindestens einmal jedes Kalenderjahr bei der Zahnarzt-Vorsorge warst. Ein Nachweis in deinem Bonusheft ist Pflicht. Solltest du kein vollständiges Bonusheft haben (mindestens 10 hintereinander quittierte Vorsorgeuntersuchungen vor Beginn der Behandlung), kannst du trotzdem am Programm teilnehmen. Allerdings wird dann ein Eigenanteil berechnet, der sich danach richtet, wie viele Vorsorgeuntersuchungen du nachweisen kannst. Dabei werden nur die Untersuchungen, die ohne Unterbrechung vor Beginn der Behandlung durchgeführt wurden, berücksichtigt. Für das „Gratis Zahnservice“-Programm kannst du dich bei einem teilnehmenden Zahnarzt anmelden. Dort bekommst du auch das Bonusheft und alle weiteren Infos zum „Gratis Zahnservice“-Programm.
Die kostenlose Zahnreinigung, sprich Prophylaxe gibt’s bei der Teilnahme an diesem Programm immer kostenlos. Unabhängig von den bisher durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen.
Du möchtest lieber die Zähne wechseln, als den Zahnarzt?
Du willst bei deinem alten Zahnarzt bleiben und trotzdem von günstigem Zahnersatz aus dem Ausland profitieren? Kein Problem! Wir haben mit einem seriösen Dentallabor einen Preisabschlag von bis zu 50 % vereinbart. Für den im Ausland hergestellten Zahnersatz gibt es anstelle der üblichen zwei, bis zu fünf Jahre Garantie. Die Arbeiten werden in Deutschland nach den allgemein anerkannten Qualitätskriterien geprüft und kontrolliert. Dabei unterliegt der Zahnersatz denselben Qualitätsanforderungen, die an inländische Produkte gestellt werden.
Bei Interesse wende dich mit dem Heil- und Kostenplan deines Zahnarztes an
Indento GmbH Tel: (0800) 8776 226 (kostenlos)
Dort macht man dir ein Angebot für den Zahnersatz. Anschließend sagst du deinem Zahnarzt, dass du den Zahnersatz von einem von dir gewählten Dentallabor anfertigen lassen willst. Wenn dein Zahnarzt zustimmt, wird dein Zahnersatz in dem Indento-Dentallabor mit einer bis zu fünf Jahre verlängerten Garantie angefertigt.
Weitere Fragen rund um das Programm beantworten wir dir unter der kostenlosen Hotline (0800) 033 31 33.
| Arznei- und Verbandmittel | 10% des Preises, mindestens 5€, höchstens 10,00€, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels |
| Arztbesuch | 10,00€ pro Quartal bei Arzt oder Zahnarzt |
| Fahrkosten | 10% des Preises, mindestens 5,00€, höchstens 10,00€, jedoch nicht mehr als die Kosten |
| Häusliche Krankenpflege | 10% der Kosten, längstens für 28 Tage im Kalenderjahr, 10,00€ je Verordnung |
| Heilmittel | 10% der Kosten des Mittels, 10,00€ je Verordnung |
| Hilfsmittel | 10% des Preises, mindestens 5,00€, höchstens 10,00€, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels |
| Haushaltshilfe | 10% der Kosten, mindestens 5,00€, höchstens 10,00€ pro Tag |
| Krankenhausbehandlung | 10,00€ pro Tag, längstens für 28 Tage pro Kalenderjahr |
| Soziotherapie | 10% der Kosten, mindestens 5,00€, höchstens 10,00€ |
| Stationäre Vorsorge und Rehabilitation | 10,00€ pro Tag |
| Anschlussheilbehandlung | 10,00€ pro Tag, längstens für 28 Tage |
| Zahnersatz | In der Regel 50%. Zusätzlich wird ein Vorsorgebonus von 10% bzw. 15% berücksichtigt. Der Bonus entfällt, wenn der Versicherte die Vorsorgeuntersuchungen nicht regelmäßig genutzt hat oder seine Zahnpflege unzureichend ist. Es gilt eine besondere Härtefallregelung. |